Keine Entscheidung im Asylverfahren - Untätigkeitsklage!

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Asylsuchende sollten eine Entscheidung des BAMF gerichtlich erzwingen

Das BAMF lässt sich Zeit

Für die Bearbeitung eines Asylantrags ist das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zuständig. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen kommt es immer wieder vor, dass die Asylsuchenden monatelang auf eine Antwort des BAMF zu ihrem Asylantrag warten müssen und auf Nachfragen schlicht nicht reagiert wird. Da für die geflüchteten Menschen ein Leben in der Warteschleife unerträglich ist, sollte die Asylsuchende in solchen Fällen einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit dessen Hilfe eine Entscheidung des BAMF gerichtlich erzwingen.

Untätigkeitsklage

Das Mittel der Wahl ist die Untätigkeitsklage, mit der das BAMF zu einer zeitigen Entscheidung über den Asylantrag gerichtlich gezwungen werden kann. Doch was sind die Voraussetzungen? Und wann empfiehlt es sich, eine Untätigkeitsklage zu erheben?

Aus § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) ergibt sich, dass eine Behörde innerhalb von drei Monaten nach dem Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes über diesen Antrag entscheiden muss. Tut sie das nicht, so kann der Betroffene die Entscheidung mit einer Klage erzwingen. Voraussetzung ist also, dass seit der Stellung des Asylantrages mindestens drei Monate vergangen sind. Die Behörde kann sich nur dann mehr Zeit lassen, wenn zureichende Gründe einen längeren Entscheidungszeitraum rechtfertigen. Im Asylverfahren können solche Gründe beispielsweise der Umfang des Falls oder besondere Schwierigkeiten bei der Sachaufklärung sein. Auf eine allgemeine Arbeitsüberlastung kann sich das BAMF hingegen nicht berufen. Wichtig ist auch noch, dass die 3-Monats-Frist nicht unbedingt erst mit der Stellung des Asylantrags beginnt. Ist der Asylsuchende vorher durch einen Drittstaat gereist, beginnt die Frist, sobald der für den Asylantrag zuständige Staat nach der Dublin-III-Verordnung feststeht, was auch schon früher sein kann.

Wenn die Asylsuchende

  • schon länger als drei Monate auf eine Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag wartet
  • der Fall nicht besonders umfangreich oder die Sachaufklärung besonders schwierig ist und
  • die Asylsuchende gerne zeitnah Klarheit bezüglich der Entscheidung des BAMF hätte,

sollte sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, können Sie mich direkt kontaktieren. Ich berate sie unkompliziert, verständlich und zu einem fairen Honorar.

Leserkommentare
von Faustusxy am 12.08.2016 01:03:10# 1
Prima - und wieder sind RAe mit in der vordersten Reihe, wenn es ums Absahnen beim Flüchtlingselend geht.
    
von trollhunter am 12.08.2016 09:40:46# 2
Ironie an: Ja echt ein Skandal wenn Anwälte Ihrer Arbeit nachgehen. Sowas darf nicht sein, wann wird dem endlich ein Riegel vorgeschoben. Ironie aus.

Und natürlich kennt jeder Flüchtling und jeder Helfer automatisch das Verwaltungsrecht und Asylrecht auswendig. Gehört bestimmt zur allgemeinen Nachtlektüre wenn man auf der Flucht abends am Lagerfeuer gemütlich die Füße hochlegt und den Tag Revue passieren lässt. Das es leider nach wie vor in Deutschland kaum Anwälte gibt die sich überhaupt um Probleme der Flüchtlinge kümmern ist ja egal, es kann ja bei uns natürlich nur ums Geld verdienen auf dem Rücken von Anderen gehen. Wenn man als Anwalt reich werden will vertritt man sicherlich keine Flüchtlinge. Zumal Klagen wegen des immensen Reichtums der Flüchtlinge ohnehin über Prozesskostenhilfe laufen.

Ohne Worte.