Zahnarzt haftet bei mangelhafter Aufklärung zur Implantatabstoßung

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Schmerzensgeld wegen Aufklärungsfehler bei Implantaten

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 29.05.2008 (Az. : 12 U 241/07) einen Zahnarzt alleine aufgrund eines Aufklärungsfehlers ohne Vorliegen eines Behandlungsfehlers zu einem Schmerzensgeld verurteilt.

Der Zahnarzt hat eine Patientin nicht über das Risiko einer Implantatabstoßung informiert, da er davon ausgegangen ist, dass die Patientin darüber bereits informiert sei. Dies konnte er im Prozess jedoch nicht beweisen, sodass ihm ein Aufklärungsfehler vorgeworfen wurde, der dazu führte, dass die Einwilligung der Patientin in die von dem Zahnarzt vorgenommene Behandlung unwirksam und das Setzen der Implantate rechtswidrig war.

In der Folge der Behandlung kam es bei der Patientin zu einer Periimplantitis und zu einer Abstoßung der Implantate. Dies stellte jedoch ein übliches Behandlungsrisiko dar und beruhte nicht auf einem Behandlungsfehler des Zahnarztes. Das Gericht hat der Patientin daher ein Schmerzensgeld i. H. v. EUR 2.000,00 sowie einen Schadensersatzanspruch i. H. der nachfolgenden Heilbehandlungskosten zugesprochen. Um eine derartige Haftung zu vermeiden, sollten Zahnärzte die Aufklärung immer vornehmen, auch wenn der Patient bereits informiert ist, und diese auch sorgfältig in den Patientenunterlagen dokumentieren