Katwarn-Aufforderung wegen Blitzeis - Dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben?

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Welche Folgen drohen Arbeitnehmern beim witterungsbedingtem Fernbleiben von der Arbeit

Das Warnsystem Katwarn hat im Zuge des Einbruchs von Blitzeis in Berlin die Aufforderung gemeldet, besser zu Hause zu bleiben. Die Frage, die sich zahlreiche Berliner Arbeitnehmer dann stellen, ist: Welche Reaktion ist für den Fall, dass man der Arbeit tatsächlich fernbleibt, vom Arbeitgeber zu erwarten, und wie verhält es sich dann mit dem Arbeitsentgelt?

Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung brauchen Arbeitnehmer nicht zu befürchten. Bei der Meldung von Katwarn handelt es sich immerhin um eine offizielle Wetterwarnung. Auch eine wirksame Abmahnung dürfte am notwendigen Verschulden des Arbeitnehmers, der sich auf eine solche Warnung verlässt, scheitern.

Anspruch auf Arbeitsentgelt

Ein Anspruch auf Anspruch auf Arbeitsentgelt trotz des Fernbleibens von der Arbeit besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer trägt nämlich das so genannte Wegerisiko. Wenn er also aufgrund der gegebenen Wettersituation nicht zur Arbeit erscheinen kann, bekommt er auch kein Geld.

Wie soll ich mich denn als Arbeitnehmern verhalten?

Arbeitnehmer sollten überlegen, ob es nicht doch möglich ist - mit der gebotenen Vorsicht - den Arbeitsplatz aufzusuchen. Unabhängig von den arbeitsrechtlichen Konsequenzen: der Arbeitgeber, aber auch die Kollegen, die es zur Arbeit geschafft haben, werden nicht amüsiert sein, wenn Sie nicht erscheinen. Es können in der Folge Spott und im Extremfall soziale Ächtung am Arbeitsplatz drohen. Dies ist dann meist der Anfang vom Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses.

Leserkommentare
von guest-12304.06.2018 10:31:36 am 20.12.2014 14:38:25# 1
Es können in der Folge Spott und im Extremfall soziale Ächtung am Arbeitsplatz drohen.

Lieber Spott als Schrott!
Erfahrungsgemäss kommt an solchen Tagen ohnehin nur ein Teil des Personals an und weder Ware noch Lieferungen sind vernünftig möglich.
Freilich nicht wegen vereinzelter Schneeflocken zu Hause bleiben. Wenn man den Tag als unbezahlten Urlaub verbucht, gibts auch keine Arbeitgeberstress.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man an so einem extrem kritischen Tag das Auto nicht anspringen lässt und die öffentlichen Verkehrsmittel nimmt. Man kommt dann kurz vor Feierabend am Arbeitsplatz an und hat den guten Willen gezeigt.
    
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