Warum Arbeitsrechtler vor Aufhebungsverträgen warnen

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Immer wieder bieten Arbeitgeber Aufhebungsverträge an; immer wieder setzen Arbeitnehmer ihre Unterschrift darunter, ohne sich vorher von einem Arbeitsrechtler Rat geholt zu haben. Warum das so ist, und warum man vor Aufhebungsverträgen nur warnen kann, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Warum unterschreiben Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag?

Häufig werden sie unter Druck gesetzt von ihren Arbeitgebern. Ihnen wird gesagt, sie müssten den Aufhebungsvertrag unterschrieben, da sie sonst die Kündigung riskieren würden. Manch ein Arbeitgeber droht offen mit einer fristlosen Kündigung. Andere gehen subtiler vor, legen nahe, dass der Arbeitsplatz nicht sicher sei. Regelmäßig preisen Arbeitgeber die Abfindung und suggerieren, dass der Arbeitnehmer nie mehr eine so gute Chance auf eine Abfindung haben werde. Viele Arbeitnehmer fühlen sich eingeschüchtert, fürchten um ihren Ruf, haben Angst vor der fristlosen oder verhaltensbedingten Kündigung. Manch einer glaubt dem Arbeitgeber, dass dies die einzige Chance auf eine Abfindung sei.

Auf einen Nenner gebracht ist das alles meistens: falsch! Richtig ist: Regelmäßig bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, grade weil sie befürchten, dass sie mit einer fristlosen, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung vor dem Arbeitsgericht baden gehen. Und dass sie den Arbeitnehmer nach verlorener Kündigungsschutzklage wieder einstellen müssen und eine Menge Geld verlieren, weil sie dann viele Monatsgehälter und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Lieber bieten sie einen Aufhebungsvertrag an und hoffen, dass der Arbeitnehmer das Angebot annimmt und freiwillig auf seinen Arbeitsplatz verzichtet.

Der Arbeitnehmer verzichtet mit dem Aufhebungsvertrag nicht nur auf seinen Arbeitsplatz. Er verzichtet, sich gegen den Arbeitsplatzverlust vor dem Arbeitsgericht zu wehren! Er verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage und auf die Chance, vor dem Arbeitsgericht einen Abfindungsvergleich zu schließen, der regelmäßig eine deutlich höhere Abfindung mit sich bringt, als ein Aufhebungsvertrag.

Weiterer Nachteil eines Aufhebungsvertrages

Die Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes. Mit einem Aufhebungsvertrag handelt sich der Arbeitnehmer regelmäßig eine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld ein. Das muss der Arbeitnehmer immer berücksichtigen, wenn er überlegt, ob sich die Abfindungssumme lohnt. Will der Arbeitnehmer sicher gehen, sein volles Arbeitslosengeld zu bekommen, muss er regelmäßig Kündigungsschutzklage einreichen gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung und vor dem Arbeitsgericht einen gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich erwirken.

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