Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kurzarbeit
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die deutsche Länderkammer, der Bundesrat, hat weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen.

Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.

Daniel Hesterberg
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Preis: 60 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Erst Anfang Juni 2009 hatte die Bundesregierung aus dem gegebenen Anlass der noch anhaltenden Weltwirtschaftskrise die Bezugsfrist beim Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre verlängert.

Die Änderungen treten auch rückwirkend zum 01.07.2009 in Kraft und gelten allerdings zunächst befristet bis zum 31.12.2010.

Längere Bezugsdauer und Entlastung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird zudem von 18 auf 24 Monate verlängert.

Dies gilt für alle Beschäftigten, die bis zum 31.12.2009 in Kurzarbeit gehen.

Wenn ein Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit eingeführt hatte, wird er danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet.

Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Gesamtunternehmen oder auch in einzelnen Betriebsteilen durchgeführt wurde.

Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt.

Förderung von Weiter- und Ausbildung

Bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen muss kein Neuantrag gestellt werden.

Bislang haben die Arbeitsagenturen nur die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen, erstattet.

Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, werden bereits für diese Zeitspanne die Beiträge sogar sofort staatlicherseits und bis zu 100 Prozent übernommen.

Dies gilt gleichermaßen befristet bis zum Ende des Jahrs 2010.

Auch übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte sollen direkt in Kurzarbeit gehen können, wenn sie in einem Betriebsteil arbeiten, für den Kurzarbeit beantragt wurde.

1,3 Millionen Kurzarbeiter erwartet

Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sind für das Kurzarbeitergeld im Jahr 2009 aus konjunkturellen Gründen 2,1 Milliarden Euro eingeplant.

Im ersten Quartal 2009 wurden dafür 230 Millionen Euro ausgegeben.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im März 2009 rund 1,11 Millionen Kurzarbeiter aus konjunkturellen Gründen.

Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen im Jahresschnitt mit 1,3 Millionen Kurzarbeitern.

Fazit

Ob nun schon dieses Jahr mit einer mehr oder weniger deutlichen konjunkturellen Erholung der Wirtschaft zu rechnen ist, vermag wohl auch jetzt noch niemand einzuschätzen.

Demnach ist der Gesetzesbeschluss des Bundesrates wohl folgerichtig und nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Das AGG lädt immer wieder zum Missbrauch ein