Urlaubsantritt trotz Krankschreibung

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Urlaub, Krankschreibung, Antritt, Krankheit, Kündigung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen und Daniela Willer, wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Der Sommer nähert sich und damit auch die Urlaubszeit. Neben der Vorfreude bei der Urlaubsbuchung entstehen bei vielen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtliche Fragen, z. B. was passiert, wenn man krank wird noch vor Urlaubsantritt? Kann ich trotzdem meinen Urlaub antreten? Oder muss ich jetzt zuhause bleiben? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der folgende Artikel.

Kein Ausschluss des Urlaubsantrittes wegen Krankheit. Wer krankgeschrieben ist, muss auf seinen Urlaub auf keinen Fall zwangsweise verzichtenOft kommt es sogar vor, dass Arbeitnehmer einen Urlaub wegen einer Krankheit antreten, gerade wenn die Krankheit jobbedingt ausgelöst wurde, wie zum Beispiel eine Depression. Gerade bei psychischen Krankheiten raten Ärzte oft dazu in den Urlaub zu fahren. In diesem Fall liegt auch kein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vor.

Genesung darf nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich könnten sich die Arbeitsunfähigkeit und Urlaub ausschließen. Diese Aussage kann man jedoch nicht pauschalisieren, wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Der Genesungsprozess sollte während des Urlaubs keinesfalls beeinträchtigt bzw. verzögert werden. Das heißt, bei der Fragestellung ob der Urlaub angetreten werden kann, gilt es, die Art der Erkrankung zu beachten, die Art des Urlaubs, der Urlaubsort und ggf. die Dauer. Wer beispielweise einen Knochenbruch erlitten hat, sollte auf einen Aktivurlaub, wie zum Beispiel einen Wanderurlaub oder Tauchurlaub verzichten. 

Absprache mit dem/der Arbeitgeber/in. Fraglich ist die Situation, wenn Arbeitnehmer während einer Krankschreibung einfach in den Urlaub fahren, also ohne Absprache mit dem/der jeweiligen Vorgesetzten und dementsprechend ohne Bewilligung. Gerade in Zeiten sozialer Medien erfahren Arbeitgeber meistens von einem solchen Verhalten der Arbeitnehmer. Dieses Verhalten könnte sogar einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen oder die Arbeitgeberseite dazu veranlassen Strafanzeige wegen Betruges zu stellen. Die Kündigung könnte zwar ggf. mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, trotzdem werden mit einem solchen Verhalten i. d. R. nur Probleme geschaffen. Deshalb rate ich dazu, einen Urlaub während der Zeit in der man Krankgeschrieben ist mit dem/der Arbeitgeber/in abzusprechen und um Zustimmung zu bitten. Auf diesem Wege vermeidet man unnötige Risiken. Sollte der/die Arbeitgeber/in die Zustimmung verweigern, sollte man zumindest nachweisen können, dass der Urlaub medizinisch notwendig und heilungsfördernd ist. Neben dem Verhältnis zu Vorgesetzten sollte die Beziehung zu Arbeitskollegen nicht unterschätzt werden. Einige Kollegen könnten bei einem nichtgenehmigten Urlaub während der Krankschreibung einem nicht gut gesonnen sein.

Was wir für Sie tun können. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. 

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Arbeitsrecht Abfindung – Anspruch auf Arbeitslosengeld
Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag mit Abfindung – wann wird keine Sperrzeit verhängt?
Arbeitsrecht Krankschreibung nach Kündigung - Das sollten Arbeitnehmer beachten