TVöD - Einheitliches Tarifrecht

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TVöD - Einheitliches Tarifrecht

Seit 01. Oktober 2005 gilt in Deutschland der neue TVöD, welcher den BAT ablöst.

Wie der Übergang auf den TVöD erfolgen soll, wurde im Überleitungstarifvertrag (TVÜ) festgehalten.

Oliver Kranz
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
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Verkehrsrecht

Neu ist, dass der TVöD für Angestellte und ArbeiterInnen gleichermaßen gilt. Ebenso gibt es jetzt einheitliche Tabellenentgelte für Kommunen und den Bund.

Keine Änderungen hat es in den Regelungen zum Arbeitsvertrag, zu den Arbeitsbedingungen und in den allgemeinen Regelungen zur Eingruppierung gegeben. Im Wesentlichen gleich geblieben sind die Regelungen für den Urlaub, Sonderurlaub und der Freistellung von der Arbeit, sowie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Krankenbezüge wurden ebenfalls übernommen und in Abhängigkeit der Beschäftigungszeit sogar auf max. 39 Wochen erhöht.

Abgeschafft wurden im TVöD die Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege, sowie die Ortszuschläge. Der Aufstieg in eine neue Gehaltsstufe, welche bisher nach dem so genannten Senioritätsprinzip erfolgte, gibt es in dieser Form nicht mehr. Im TVöD sind an die Stelle der 9 bis 14 Gehaltsstufen 6 Stufen getreten, in welche der Aufstieg nach der tatsächlichen Beschäftigungsdauer erfolgt, wobei die höchste Stufe nach 15 Jahren erreicht wird.

Neu eingeführt wurde die Möglichkeit einer leistungsorientierten Bezahlung, welche zusätzlich zum Tabellenentgelt als Leistungsprämien und Leistungszulagen ab 2007 gezahlt werden sollen.

Für die Überleitung wird das Entgelt für September 2005 als Grundlage genommen. Dadurch werden Entgeltverluste ausgeschlossen. Für noch ausstehende Aufstiege in der Bewährungs- oder Fallgruppe existieren Übergangsregelungen.

Oliver Kranz
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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