Stellenabbau bei der Commerzbank – 9600 Stellen sollen gestrichen werden

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Massiver Stellenabbau geplant

Aktuellen Pressemeldungen zufolge (z.B. Spiegel Online vom 29.9.2016) sollen bei der Commerzbank in den kommenden Jahren 9600 Vollzeitstellen gestrichen werden. Durch 2300 neue Stellen in "in Wachstumsfeldern" soll der Netto-Stellenabbau letztlich bei 7300 Arbeitsplätzen liegen. Der Abbau sei Teil von Umbauplänen der Commerzbank zu einem "digitalen Technologieunternehmen“. Was haben Arbeitnehmer, deren Unternehmen einen Stellenabbau durchführt, grundsätzlich zu beachten?

Betriebsbedingte Kündigungen

Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Richtige Klage ist die Kündigungsschutzklage, also eine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht wirksam beendet wurde.

Sozialplan und Interessenausgleich machen Kündigungsschutzklage nicht ohne weiteres entbehrlich

Oftmals meinen Arbeitnehmer, dass eine Klage nicht erforderlich sei, sofern ein Sozialplan besteht. Der Sozialplan bzw. Interessenausgleich stellt allerdings lediglich eine gewisse Grundabsicherung für die betroffenen Mitarbeiter dar. Im Wege einer Kündigungsschutzklage bietet sich für Arbeitnehmer oftmals die Möglichkeit, die entsprechenden Bedingungen zu verbessern. Wer sich diese Chance entgehen lässt, verschenkt unter Umständen Geld und Sicherheit.

Beste Strategie prüfen

Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sollte die Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Anschließend gilt es abzuwiegen, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage im jeweiligen Fall sinnvoll und erfolgsversprechend ist.

Kündigungsschutzklage lohnt sich in der Regel

Oftmals ist die Kündigungsschutzklage die beste Option für Arbeitnehmer. Wer nicht klagt, hat nach Ablauf der Drei-Wochen-Klagefrist keine Chance mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Gibt es dann neuere Entwicklungen, partizipieren regelmäßig nur die Mitarbeiter, die geklagt haben.

Drohende Nachteile bei Angebot eines Aufhebungsvertrags

Wer vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung angeboten bekommt, sollte dabei beachten, dass damit möglicherweise einige Nachteile (Sperrzeit, Steuer, Anrechnung auf das Arbeitslosengeld) einhergehen.

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