Schlecker - Kündigungen nach Scheitern der Transfergesellschaft
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Schlecker, Kündigung, Transfergesellschaft, Kündigungsschutzklage, InsolvenzverwalterRechtliche Möglichkeiten für Arbeitnehmer
Nachdem die Gründung einer Transfergesellschaft für die Schleckerbediensteten gescheitert ist, werden vermutlich ca. 10.000 Kündigungen an die Angestellten verschickt werden. Gegen diese Kündigungen können sich die Angestellten mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Zwar wird eine solche Klage nicht zu einem Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses führen. Mit einem Verfahren können jedoch Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht und gesichert werden. Verzichten sollten die Angestellten auf ihre Forderungen nicht allein deshalb, weil eine Kündigung ausgesprochen wurde, die Transfergesellschaft nicht zustande kam oder sie annehmen, dass nichts mehr zu holen sei. Bestehende Ansprüche können gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht und möglicherweise aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.
Im Zweifel lohnt es sich, im jeweiligen Einzelfall den Rat eines Anwalts einzuholen, der genau überprüfen kann, ob ein weiteres Vorgehen aus rechtlicher Sicht möglich ist und nicht zuletzt, ob sich ein solches Vorgehen auch lohnt.
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