OLG Karlsruhe: 13.000 Euro wegen Diskriminierung

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsgesetz, Benachteiligung, Entschädigung, Diskriminierung, geschlechtsbezogen, OLG
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Feil Rechtsanwälte informieren: Das Gleichbehandlungsgesetz hat so seine Tücken, wie die Entscheidung des OLG Karlsruhe deutlich macht.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach mit Urteil vom 13.09.2011 (Az. : 17 U 99/10 ) einer Rechtsanwältin eine Entschädigung in Höhe von 13.000 Euro zu, die sich vergeblich auf eine Stellenanzeige  “Geschäftsführer gesucht” beworben hatte. In dieser Stellenausschreibung sah das Gericht eine geschlechtsbezogene Benachteiligung und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Aufgrund des Benachteiligungsverbotes dürfe nicht nach männlichen oder weiblichen Kandidaten gesucht werden. Geschlechtsneutral sei eine Ausschreibung nur formuliert, wenn sie sich in ihrer gesamten Ausdrucksweise sowohl an Frauen als auch an Männer richte. Im Übrigen hielt das Gericht eine Entschädigung im Umfang eines Monatsgehaltes für angemessen.

Für die Höhe sei unter anderem ausschlaggebend, dass sie eine abschreckende Wirkung – sowohl für den Arbeitgeber als auch für Dritte – haben müsse.