Muss ich mir die Nebentätigkeit von Arbeitgeber genehmigen lassen?

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Entscheidend für eine Genehmigungspflicht des Zweitjobs sind Schnittpunkte der Arbeit

Frage: Ich bin Programmierer in einer Webagentur und möchte jetzt außerhalb meiner Arbeitszeiten Webseiten für Kunden bauen. Es handelt sich um kleine Webseiten und Budgets, die für meine Firma uninteressant wären. Darf ich das einfach machen?

123recht.de: Da Sie in Konkurrenz mit Ihrer Firma gehen und in demselben Bereich tätig werden wollen, müssen Sie sich Ihre Nebentätigkeit genehmigen lassen. Es ist egal, ob die Kunden Ihrer Meinung nach für Ihren Arbeitgebern uninteressant sind. Genauso wäre egal, wenn Sie z.B. eine andere Programmiersprache verwenden würden als in Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Entscheidend sind die Schnittpunkte der Arbeit. Ohne Genehmigung könnte der Arbeitgeber Ihnen sogar fristlos kündigen.

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