Mobbing - Wenn der Arbeitsplatz zur Hölle wird!

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Mobbing, Arbeitsrecht, Schadenersatz, Abmahnung, Kündigung
2,71 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Arbeitgeber müssen für vernünftigen Umgang im Betrieb sorgen

Leider kommt es immer wieder zu Vorfällen, die als Mobbing gewertet werden müssen. Doch was ist Mobbing?

Als Mobbing wird

"systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte"
bezeichnet (BAG, Urteil v. 15.1.1997, Az. 7 ABR 14/96). Jeder Arbeitnehmer ist zur Rücksichtnahme auf die Kollegen angehalten. Er hat jegliche Störungen des Betriebsfriedens und Schädigungen des Arbeitgebers generell zu unterlassen. 

Jeder Vertragspartei erwachsen aus einem Schuldverhältnis nicht nur Leistungs‑, sondern auch Verhaltenspflichten zur Rücksichtnahme und zum Schutz des anderen Teils. Das bedeutet, dass Arbeitgeber die Pflicht haben, für einen vernünftigen Umgang im Betrieb zu sorgen. Arbeitnehmer haben das Recht auf einen fairen und höflich Umgang, sonst kann es teuer werden!

Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Opfer sind und als Arbeitgeber derartige Sachverhalte ermitteln!

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Das Arbeitszeugnis und seine Fallstricke