Kündigung der Mitarbeiter nach Insolvenz der Schuhhaus-Kette Leiser und Schuhhof

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Ihre Rechte als Arbeitnehmer / Mitarbeiter nach Kündigung im Insolvenzverfahren durch Kündigungsschutzklage

Nach Schlecker droht einem weiteren Familienunternehmen die Insolvenz. Die Berliner Schuhhaus-Kette Leiser hat wie ihre Schwesterfirma Schuhhof Insolvenz angemeldet. Das Gericht gab dem Insolvenzantrag bereits statt. 1450 Mitarbeiter besonders im Bereich Berlin / Brandenburg sind betroffen.

Viele als Arbeitnehmer bei Leiser Angestellte bangen nun um den Verlust ihres Arbeitsplatzes und fragen sich, was sie für Rechte und Möglichkeiten als Arbeitnehmer / Angestellter haben, wenn Sie eine Kündigung erhalten?

Sascha  Kugler
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Allen Beschäftigten von Leiser oder Schuhhof haben auch im Falle einer Insolvenz das Recht auf gesetzlichen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Es ist davon auszugehen, dass wie bei Schlecker der Betrieb bei Leiser und Schuhhof nicht gänzlich eingestellt wird, sondern nur einzelne Filialen geschlossen werden.

Dies hat zur Folge,  dass der eingesetzte Insolvenzverwalter bei der Kündigung eines Beschäftigten nicht frei in seiner Entscheidung ist, welchen der betroffenen Arbeitnehmer er kündigt. Der Insolvenzverwalter muss sich bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers an der sozialen Schutzbedürftigkeit ausrichten ( § 1 Abs. 3 KSchG) und hat die gesetzlichen Kündigungsvorschriften zu beachten.

Dabei wird die vorzunehmende Sozialauswahl dem Insolvenzverwalter erfahrungsgemäß erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bereiten, mit der Folge, dass dem betroffenen Angestellten / Mitarbeiter von Leiser oder Schuhhof auch im Falle der Insolvenz die Möglichkeit der erfolgreichen Durchführung einer Kündigungsschutzklage bleibt.

Bei der Durchführung der Sozialauswahl muss der Insolvenzverwalter vergleichbare Arbeitnehmer in eine Reihenfolge bringen. Die Sozialauswahl richtet sich nach vier Merkmalen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Lebensalter,
  • Unterhaltspflichten und
  • Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.

Den Angestellten von Leiser und Schuhhof steht also auch im Fall einer Insolvenz des Unternehmens der gesetzliche Kündigungsschutz zu.

Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer / Mitarbeiter ergeben sich nur bei der Kündigungsfrist. Arbeitnehmer, die aufgrund der Länge des Beschäftigungsverhältnisses eine Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten haben, müssen eine kürzere Kündigungsfrist hinnehmen. Denn der Insolvenzverwalter hat im Insolvenzverfahren gem. § 113 Insolvenzordnung das Recht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

Wer eine Kündigung erhält, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Gerade Mitarbeiter die schon länger bei Leiser oder Schuhhof beschäftigt waren, sollten die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, um sich zumindest im Rahmen eines Vergleichs auf die Zahlung einer Abfindung zu einigen.

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nach Erhalt der Kündigung schnell handeln müssen, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Beschäftigte die eine Rechtschutzversicherung haben, sollten in jeden Fall eine Kündigungsschutzklage erheben, weil diese ohne Prozesskostenrisiko auf diesem Wege Ihre Rechte wahren können.

Sascha Kugler
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