Kündigung bei Schlecker - Mitarbeiter sollen in Transfergesellschaft wechseln

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Über 11.000 Schlecker-Mitarbeiter verlieren voraussichtlich ihre Arbeit. Was können Betroffene tun?

Wer als Schlecker-Mitarbeiter Post vom bisherigen Arbeitgeber bekommt und darin aufgefordert wird, in eine Transfergesellschaft zu wechseln (sonst drohe die Kündigung), sollte auf keinen Fall vorschnell unterzeichnen, sondern sich erst über seine Rechte beraten lassen. Denn wer sich dazu entscheidet, den Vertrag zu unterzeichnen, dessen Arbeitsverhältnis bei Schlecker erlischt endgültig.

Vertragsunterzeichnung - Auffanggesellschaft

Amrei  Viola Wienen
Rechtsanwältin
Kurfürstendamm 125 A
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Tel: 030 390 398 80
Web: http://www.kanzlei-wienen.de
E-Mail:
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Ein Aufhebungsvertrag wird häufig angeboten, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Da ein solcher Vertrag verbindlich ist und dann keine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann, sollte dieser Schritt wohl überlegt sein. Ein Kündigungsschutzprozess kann im Einzelfall wesentlich günstiger für Betroffene sein.

betriebsbedingte Kündigung

Ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich zu empfehlen - denn entscheidend ist die individuelle Situation.

Klagefrist

Wichtig ist, die Klagefrist zu beachten. Diese beträgt drei Wochen ab Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

Betroffene sollten also sofort Anwaltsrat einholen und prüfen lassen, ob die Kündigung berechtigt ist, bzw. was konkret weiter getan werden kann.

Wenn eine Filiale geschlossen wird, muss auch im Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter bei einer betriebsbedingten Kündigung das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich beachten. So muss er sich bei der Sozialauswahl an die §§ 1 Abs. 3 KSchG, 125 I InsO halten.

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