Krank im Urlaub?

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Krankheit, Urlaub
3,92 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
13

Urlaubszeit - für viele Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres. Doch was geschieht, wenn man während des Urlaubes erkrankt?

Beruhigend, dass die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfägigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden (§ 9 BUrlG ).

Der Grund hierfür ist einfach: Wenn man erkrankt ist, kann der Erholungszweck des Urlaubs nicht erreicht werden. Um sich zu erholen, muss man erst einmal wieder gesund werden. Aber keinesfalls darf man ohne Einverständnis des Arbeitgebers die Krankheitstage gleich an den Urlaub anhängen. Dies wäre eine Art "Selbstbeurlaubung", die eine Kündigung nachsichziehen könnte. Zu beachten ist, dass bei einer Erkrankung im Ausland die Verpflichtung gem. § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse des Aufenthaltsortes schnellstmöglichst mitzuteilen.

Ebenso ist die Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Die Kosten der Mitteilung an den Arbeitgeber hat im übrigen dieser zu tragen.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht BAG zu Alt-Arbeitsverträgen