Können Arbeitgeber die Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen?
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Vorlage, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Attest, KrankmeldungVorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Erkrankt ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, muss er spätestens nach 3 Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage auch schon früher verlangen. Es ist bislang unter Juristen umstritten, ob der Arbeitgeber dafür einen besonderen Anlass braucht.
Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) in seinem Urteil vom 14.9.2011 dies verneint.
seit 2009
47269 Duisburg
Tel: 0203/711370
Web: http://www.rechtsanwalt-in-duisburg.de
E-Mail:
Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf "billiges Ermessen" zu überprüfen.
In dem vom LAG entschiedenen Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah das als sachlich ungerechtfertigt an.
Anmerkung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
www.rechtsanwalt-in-duisburg.de
Eine Haftung für den Inhalt wird nicht übernommen werden.
Bei Fragen, ob Ihr Problem vom Artikel erfasst ist, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Nühlen oder eine(n) Kollegen(in)!