Keine betriebliche Übung bei doppelter Schriftformklausel
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Doppelte, Schriftform, Schriftformklausel, ArbeitsvertragDurch Vereinbarung einer doppelten Schriftformklausel wird Anspruch aus betrieblicher Übung verhindert
Hat ein Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch auf Weihnachtsgeld, Überstundenzuschläge, zusätzliche Urlaubstage usw., auch wenn dies nicht im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
Ansprüche aus betrieblicher Übung
Das kommt darauf, lautet die Standardfloskel des Juristen. Hier kommt es insbesondere darauf an, ob eine so genannte betriebliche Übung entstanden ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum Leistungen gewährt hat und diese nicht unter einen Vorbehalt stellt. Häufiger Fall ist die Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Wird dieses drei Jahre hintereinander ohne eine solche Vorbehaltserklärung gezahlt, so bejahen die Arbeitsgerichte regelmäßig eine betriebliche Übung.
seit 2003
Viele Arbeitgeber (und auch Arbeitnehmer) übersehen dies. Weit verbreitet ist der Irrtum, dass allein der schriftliche Arbeitsvertrag maßgeblich sei. Tatsächlich kann der Arbeitsvertrag aber ebenso wie seine Ergänzungen auch mündlich abgeschlossen werden. Oder die Ergänzungen erfolgen aufgrund betrieblicher Übung.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Keine betriebliche Übung bei doppelter Schriftformklausel Seite 2: Die Schriftformklausel Seite 3: Schriftformklausel und betriebliche Übung Seite 4: Praxistipp