EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt nicht wegen Krankheit

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EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt nicht wegen Krankheit

Mit Urteil vom 20.01.2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Urlaubsabgeltungsanspruch eines langzeitig erkrankten Arbeitnehmers entschieden. Nach dem EuGH soll der Urlaub nicht erlöschen, weil der Arbeitnehmer krank war und den Urlaub deshalb nicht antreten konnte. Damit stellt sich der EuGH gegen die bisher vom Bundesarbeitsgericht (BAG) vertretene Position, wonach Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Bezugszeitraum wegen Krankheit nicht nehmen konnte.