Ausbildungsvertrag

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Ausbildungsvertrag, Auszubildenden, Ausbildung, Vereinbarungen, schriftlich
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Was beinhaltet der Ausbildungsvertrag?

• Der Berufsausbildungsvertrag begründet die Verpflichtung des Ausbildenden zur Ausbildung des Auszubildenden in dem im Vertrag vereinbarten Ausbildungsberufs.

• Der Ausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und dem Auszubildenden und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen.

• Der Ausbildungsvertrag muss immer schriftlich vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vertrag gleichwohl wirksam, der Arbeitgeber begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit.

• Dem Auszubildenden sowie seinen gesetzlichen Vertretern ist je ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag unverzüglich auszuhändigen.

• Der Ausbildungsvertrag muss mindestens enthalten:
o Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
o Beginn und Dauer der Berufsausbildung
o Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
o Zahlung und Höhe der Vergütung
o Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
o Dauer der Probezeit (mind. 1 höchsten 4 Monate)
o Dauer des Urlaubs
o Ein Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind, Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann (§ 22 BBIG)

• Nichtig und daher unbeachtlich sind Vereinbarungen, die den Auszubildenden nach Abschluss seiner Ausbildung einschränken (z.B. Weiterarbeitsklauseln).

• Für die Kündigung des Ausbildungsvertrags dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.

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