Das Personalgespräch – wann, wie oft und worum darf es gehen?

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Rechtsanwalt Resch: Wann darf ich als Arbeitgeber mit meinem Arbeitnehmer ein Personalgespräch führen?

Fachanwalt Bredereck: Wann du willst. Im Grunde genommen ist jedes Gespräch auf dem Büroflur, welches sich um den Inhalt des Arbeitsverhältnisses dreht, ein Personalgespräch.

Rechtsanwalt Resch: Was kann der Inhalt des Personalgesprächs sein?

Fachanwalt Bredereck: Alles was irgendwie mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat. Es muss aber einen Bezug zur Tätigkeit haben. Du als Rechtsanwalt dürftest deine Mitarbeiter nicht zu ihrer Lieblingsfußballmannschaft oder ihrem Musikgeschmack befragen und daraus dann irgendwelche Schlüsse für den weiteren Fortgang von deren Karriere ziehen. Du kannst natürlich fragen, aber die Mitarbeiter müssen nicht wahrheitsgemäß antworten. Aber Scherz beiseite, konzentrieren wir uns auf die klassischen Situationen des Mitarbeitergesprächs.

Rechtsanwalt Resch: Was sind denn die Rechtsgrundlagen für ein solches Gespräch?

Fachanwalt Bredereck: Die Verpflichtung des Arbeitnehmers wird direkt aus dem Direktion-und Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 102 Satz 1, 2, § 6 Gewerbeordnung hergeleitet. Es handelt sich um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Deswegen ist die mögliche Themenpalette auch so weit. Der Arbeitgeber hat das Recht mündliche Weisungen zu erteilen und kann diese Weisungen auch in einem Gespräch mündlich vorbereiten. Deshalb das weitläufige Recht im Zusammenhang mit Personalgesprächen.

Rechtsanwalt Resch: Gibt es also keine Regeln?

Fachanwalt Bredereck: Kaum. Allerdings können Arbeitgeber und Betriebsrat zum Beispiel im Wege einer Betriebsvereinbarung bestimmte Formalien und Häufigkeiten und Inhalte von Personalgesprächen vereinbaren. Dann muss sich der Arbeitgeber auch daran halten. Natürlich wird dann trotzdem noch auf dem Flur weiter gequatscht. Aber der Arbeitnehmer muss dann eben nicht wahrheitsgemäß antworten und der Arbeitgeber kann daraus keine Sanktionen herleiten.

Rechtsanwalt Resch: Wie oft finden solche Mitarbeitergespräche statt?

Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich ist eine Anzahl im Jahr nicht limitiert. Für die größeren Gespräche hat sich ein Jahresrhythmus bewährt. Die heißen dann auch Mitarbeiterjahresgespräche.

Rechtsanwalt Resch: Wie laufen diese Gespräche ab?

Fachanwalt Bredereck: Es gibt regelmäßig einen verbindlichen Auftakt (Warming-up), ein bisschen Smalltalk über die Familie, den Hund, das Wetter oder das Kantinenessen. Man versichert sich der gegenseitigen Wertschätzung. Der inhaltliche Teil hängt dann vom Anlass und den einzelnen Absichten ab. Meistens gibt es einen Rückblick, eine Bewertung und dann eine Diskussion über künftige Ziele, Verbesserungsmöglichkeiten und Perspektiven des Mitarbeiters. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch Zielvereinbarungen geschlossen. Sinnvoll ist es, die Ergebnisse dann irgendwie zu dokumentieren.

Rechtsanwalt Resch: Alles klar, vielen Dank soweit.

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