Darf während einer Krankheit des Arbeitnehmers eine Kündigung ausgesprochen werden?

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Darf während einer Krankheit des Arbeitnehmers eine Kündigung ausgesprochen werden?

Immer wieder taucht in meiner anwaltlichen Praxis die Frage auf, ob während einer Krankheit des Arbeitnehmers eine Kündigung ausgesprochen werden darf. Es ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum sowohl unter Arbeitgebern als auch unter Arbeitnehmern, dass während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Diese Annahme ist schlichtweg falsch. Auch während einer Krankschreibung kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Die Krankheit befreit den Arbeitnehmer nämlich lediglich von seiner Pflicht zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung; mit anderen Worten: er darf zu Hause bleiben statt zu arbeiten. Dem steht allerdings nicht entgegen, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Kündigung zuschickt.

Das hat zur Folge:

In so genannten Kleinbetrieben (nicht mehr als 10 Mitarbeiter) kann daher jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen (auch während der Krankheit) beendet werden. Der Arbeitnehmer hat hier quasi keinen Kündigungsschutz.

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern (wenn der Mitarbeiter mindestens sechs Monate dort beschäftigt war), braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung rechtlich nachprüfbare Gründe. Denn hier gilt das so genannte Kündigungsschutzgesetz, die Kündigung bedarf daher einer „sozialen Rechtfertigung“, die in betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen zu finden sein kann. Aber auch hier spielt es für die Wirksamkeit einer Kündigung keine Rolle, ob der Arbeitnehmer gerade krank geschrieben ist oder arbeitet.

Und die Moral von der Geschicht: Vor Kündigung schützt eine Krankheit nicht!

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