Computer hochfahren: Arbeitszeit?

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Beginnt die eigentliche Arbeitszeit schon beim Starten des Computers?

Frage: Ich arbeite in einem Callcenter, bei uns wird minutengenau die Arbeitszeit erfasst. Unser Chef verlangt jetzt, dass die Zeit, in der unsere Computer hoch- und runterfahren, nicht zur Arbeitszeit dazugerechnet werden. Kann er verlangen, dass wir morgens früher kommen und abends später gehen?

123recht.de: Ohne den Computer können Sie in einem Callcenter nicht arbeiten und Anrufe tätigen oder entgegennehmen. Es handelt sich dabei um die so genannte "Rüstzeit", die zur Vor- und Nachbereitung Ihres Arbeitsplatzes zwingend erforderlich ist. Diese Rüstzeit, die Sie mit dem Starten oder Runterfahrens des Computers verbringen, gehört zu Ihrer Hauptleistungspflicht und muss Ihnen daher bezahlt werden. Ihr Chef kann nicht verlangen, dass Sie das außerhalb Ihrer Arbeitszeit machen.

Von 123recht

Frage: Was ist mit dem Gang von der Stempeluhr zum Arbeitsplatz und zurück? Dafür sollen uns pauschal auch ein paar Minuten abgezogen werden.

123recht.de: Auch das halte ich für problematisch. Wegzeiten, also z.B. Anfahrt zur Arbeit, sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Den Weg von der Stempeluhr zum Arbeitsplatz würde ich aber als Arbeitszeit werten, wenn es dazu keine klare Regelung im Arbeitsvertrag gibt.