Besondere Personengruppen im Arbeitsrecht: Der Auszubildende

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Welche Rechte und Pflichten gelten für Auszubildende?

• Auszubildender ist derjenige, der einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat und im Rahmen einer Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

• Der Auszubildende hat aktiv und interessiert auf das Ausbildungsziel hinzuarbeiten und ein gewisses Maß an geistigen Bemühungen aufzubringen.

• Aufgaben, die dem Auszubildenden auferlegt werden, sind sorgfältig auszuführen. Diese Sorgfalt bemisst sich nach der Einsichtsfähigkeit und den Kenntnissen, die der Auszubildende hat.

• Der Auszubildende hat die Weisungen, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung gegeben werden, zu befolgen. Ausbildungsfremde Tätigkeiten muss er jedoch nicht ausführen.

• Dem Auszubildenden kann nur aus einem wichtigen Grund ohne Frist gekündigt werden.

• Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhältnis auch aus wichtigen Gründen ohne Einhalten einer Frist kündigen. Er kann daneben auch mit einer Frist von vier Wochen das Ausbildungsverhältnis kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder eine andere Ausbildung aufnehmen möchte.

• In der Probezeit gelten diese Regelungen nicht, hier kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.


Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

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