Arbeitsrecht in der WM

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Fußball, Weltmeisterschaft, WM, Arbeitsrecht
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Gelbe und Rote Karte für den Arbeitnehmer

Der Ratgeber behandelt Fragen rund um das Arbeitsrecht während der Fußball Weltmeisterschaft 2006. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse des angestellten Fußballfans einerseits und die Interessenlage des Arbeitgebers andererseits gerichtet.

  1. Kein rechtsfreier Raum

    Vor Beginn der WM wurde der Verfasser häufig gefragt, ob besondere Regeln, quasi ein Ausnahmezustand, während der WM bestünde. Hier muss gewarnt werden: Der Arbeitnehmer, der von einem Zustand der Narrenfreiheit ausgeht und sich dementsprechend verhält, läuft Gefahr, das Arbeitsverhältnis erheblich zu strapazieren mit dem Risiko, eine außerordentliche Kündigung zu erhalten:

    Während der WM gelten keine Sonderregeln. Die das Arbeitsverhältnis regelnden Normen finden weiterhin Anwendung.

  2. Urlaub

    Ein Anspruch auf Urlaub besteht von Gesetzes wegen. Ein Anspruch auf kurzfristigen Urlaub besteht jedoch dann nicht, wenn dringende betriebliche Belange oder vorrangige Ansprüche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Das bedeutet für den Fußballfan, dass er rechtzeitig planen und anmelden muss, wann er sich Urlaub nehmen will.

    Auch kann der Chef Urlaub verweigern, wenn der Arbeitnehmer zu einzelnen Fußballspielen gehen will und sich immer nur hierfür frei nimmt. Hierbei wird die Weigerung des Chefs durch den Zweck der Urlaubsregelungen gestützt: Nur ein zusammenhängender Urlaub dient der Erholung. Die Rechtsprechung erkennt hierbei eine Dauer von zwei bis drei Wochen an.

  3. Fernseher oder Radio bei der Arbeit

    Wenn man schon nicht live dabei sein kann, könnte einem ein Radio die Stunden im Büro etwas versüßen. Ob der Chef das verbieten kann, hängt stark von der Art der Arbeit zusammen, die man zu erbringen verpflichtet ist. Dabei gilt die Faustformel: Radio ja, TV nein. Da ein Fernseher die Aufmerksamkeit des Zuschauers viel stärker fesselt, wird hier regelmäßig kein Anspruch bestehen.

    Einige Unternehmen haben jedoch gute Erfahrung damit gemacht, eine Leinwand in der Kantine aufzubauen. Denn es gilt auch hier der Grundsatz: Vor allem ein zufriedener Mitarbeiter ist auch ein motivierter Mitarbeiter.

  4. Alkohol während der Dienstzeit

    Jetzt steht der Fernseher im Gemeinschaftsraum. Der Anpfiff ertönt. Der Wunsch nach der traditionellen Hopfenkaltschale wird in Manchem erwachen. Hierzu gilt, dass grundsätzlich kein Alkoholverbot besteht. Häufig ist der Alkoholkonsum jedoch bereits vertraglich untersagt. Bei bestimmten Berufsgruppen sieht das Gesetz ein Alkoholverbot vor (z. B. bei Kraftfahrern). Auch ohne Verbot ist der Arbeitnehmer stets selbst dafür verantwortlich, dass die Qualität seiner Arbeit nicht unter einem möglichen Alkoholkonsum leidet.

  5. Unerlaubtes Fernbleiben

    Sollte man für das Finale Brasilien gegen Deutschland ein Tag vor dem Spiel Karten ergattern können, ist folgende Situation nicht ganz abwegig: Der Arbeitnehmer rennt begeistert zu seinem Chef und beantragt Urlaub für einen Tag. Wegen der derzeitig erfreulichen Auftragslage sieht der Chef keine Möglichkeit, Urlaub zu gewähren. Er teilt dies mit und trifft auf totales Unverständnis. „Und ich gehe doch!“, so der frustrierte Fußballfan. Chef: „Ich verbiete es Dir ausdrücklich!“ Wenn der Fußballliebhaber jetzt fernbleibt, bedarf es keiner Abmahnung mehr: Der Arbeitgeber kann sogleich außerordentlich kündigen.

  6. Zusammenfassung

    Auch wenn für den Einen oder Anderen mit dem Startschuss eine ganz besondere Zeit beginnt, müssen – wie auf dem Spielfeld – auch am Arbeitsplatz Spielregeln eingehalten werden. Es wird dringend angeraten, mit dem Arbeitgeber frühzeitig zu sprechen, Alternativen wie Schichttausch anzudenken und mit dem Betriebsrat zu sprechen, damit das Fußballfest nicht noch ein trauriges Nachspiel hat.


Der Autor ist Partner der Kanzlei Peukert & Timm in Potsdam (www.peukerttimm.de).

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsrecht Surfen im Internet während der Arbeitszeit
Arbeitsrecht Das Einstellungsgespräch
Arbeitsrecht Das befristete Arbeitsverhältnis