Arbeitsrecht: Unbezahltes Praktikum kommt Discounter teuer zu stehen

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Praktikum, Stundenlohn, Arbeitsgericht, Ausbildungsplatz, Supermarkt, Schnupperpraktikum
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Ein Praktikum reihte sich an das andere – stets ohne Bezahlung

Der Fall: Die 19-jährige Klägerin hatte im Oktober 2012 in einem Supermarkt ein „unbezahltes Schnupperpraktikum" angetreten. In der Hoffnung auf einen Ausbildungsplatz reihte sich sodann ein Praktikum an das andere – stets ohne Bezahlung. Nach gut vier Monaten schlossen die Parteien einen Ausbildungsvertrag - gültig ab dem 1.9.2013. Bis dahin sollte die Klägerin weiter unentgeltlich arbeiten.

Im Juli 2013 reichte es der „Dauerpraktikantin". Die Arbeitszeiten hatte sie glücklicherweise genau dokumentiert, was ihre Prozesschancen entscheidend verbessert haben dürfte. Vor dem Arbeitsgericht bekam sie nun jedenfalls 17.281,50 Euro zugesprochen. Dabei legte das Gericht einen Stundenlohn von 10,- Euro zugrunde. Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich in Höhe von 13.000 Euro hatte der Supermarktbetreiber vorher als überzogen abgelehnt.

(ArbG Bochum, Urteil vom 25.3.2014, Az: 2 Ca 1482/13)