Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Daniela Willer, wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Das Arbeitszeugnis kann zukünftigen Arbeitgebern einen guten ersten Eindruck von potentiellen neuen Arbeitnehmern vermitteln, welcher einem Lebenslauf nicht unbedingt zu entnehmen ist. Daher ist die Stellung eines Arbeitszeugnisses in den Bewerbungsunterlagen nicht zu unterschätzen. Typischerweise enthält ein Arbeitszeugnis eine Auskunft über die Dauer und Art der Beschäftigung, sowie die Beurteilung des vorherigen Arbeitgebers über Qualifikationen, Leistungen und das Sozialverhalten.

Anspruch. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses verlangen und zwar unabhängig von der Beschäftigungsart. Ob eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung besteht ist unerheblich. Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist Teil der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und geregelt in § 109 GewO bzw. für Auszubildende in § 16 BBiG. Keinen Anspruch auf die Ausstellung haben dagegen Selbständige aufgrund ihrer weisungsfreien Dienstleistungen.

Geltendmachung des Anspruchs. Nicht immer erhalten Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mit der Kündigung entsteht. Arbeitnehmer können das Arbeitszeugnis jedoch in der Regel von ihrem/ihrer Arbeitgeber/in verlangen.

Zeugnisarten. Arbeitnehmern steht grundsätzlich ein Wahlrecht zu ob sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchten. 

Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die ausgeübten Tätigkeiten. Die Überreichung eines einfachen Arbeitszeugnisses könnte empfehlenswert sein. Die Überreichung eines einfachen Arbeitszeugnisses könnte von potentiellen zukünftigen Arbeitgebern aufgrund der marginalen Angaben als Geheimhaltung nachteiliger Tatsachen ausgelegt werden. Soll jedoch mit dem Arbeitszeugnis lediglich nachgewiesen werden, dass man während der Anstellungszeit nicht untätig geblieben ist, ist das einfache Arbeitszeugnis vollkommen ausreichend. 

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den Angaben im einfachen Zeugnis auch eine Beurteilung des Arbeitgebers über Qualifikationen, Leistungen, eventuelle Führungsqualitäten und das Sozialverhalten. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entsteht schon nach einer relativ kurzen Beschäftigungsdauer, wenn eine grobe Beurteilung der fachlichen und persönlichen Fähigkeiten bereits möglich ist. Manche Arbeitnehmer bitten in regelmäßigen Abständen um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Dieses ist in der Regel auch wie ein Abschlusszeugnis für Bewerbungen geeignet. 

Frist. Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten eine Klausel darüber, wie lange Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden können. Ist eine solche Frist vereinbart worden, sollten Arbeitnehmer unbedingt auch innerhalb dieser Frist das Arbeitszeugnis von dem/der Arbeitgeber/in verlangen. Ist eine solche Frist nicht vereinbart worden sollte das Arbeitszeugnis trotzdem schnellstmöglich von Arbeitgebern gefordert werden, um ein möglichst korrektes und umfangreiches Arbeitszeugnis zu erhalten. 

Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Sichern Sie sich das Arbeitszeugnis rechtzeitig. Es ist ratsam ein Arbeitszeugnis bei einem Wechsel des/der Vorgesetzten und bei dem eigenen Austritt aus dem Unternehmen schnellstmöglich zu verlangen. So haben Sie noch genügend Zeit den Inhalt des Zeugnisses mit dem/der Arbeitgeberin zu besprechen. 

Sichern Sie sich auch ein Arbeitszeugnis, wenn Sie schon einen neuen Job haben. Bei künftigen Bewerbungen kommt es auf eine möglichst lückenlose Zeugnishistorie an.

Sollte sich die Arbeitgeberseite weigern ein Zeugnis auszustellen bzw. sich weigern ein geeignetes Zeugnis auszustellen, sollten Sie sich nicht damit zufriedengeben. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Sie ein Anwalt gut beraten und die Ansprüche gegebenenfalls mit Ihnen zusammen durchsetzen. 

Achten Sie bei Ihrer Suche darauf, dass Sie einen erfahrenen Experten im Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht finden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis? Rufen Sie Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwalts-Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin an. Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck berät Sie zu Ihrem Aufhebungsvertrag, zur Kündigung, zu den Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage, zu Ihren Aussichten auf eine hohe Abfindung und zu Ihren Ansprüchen bei einem Arbeitszeugnis. 

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