Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit fristloser Kündigung
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Das Inaussichtstellen einer außerordentlichen Kündigung bei Ablehnung eines Aufhebungsvertrages kann eine Drohung i.S.v. § 123 Abs. 1 BGB darstellen.
Hierbei wird auf einen verständigen Arbeitgeber abgestellt, der eine außerordentliche Kündigung nicht in Betracht ziehen würde. Auch die Einräumung einer Bedenkzeit ändert nichts an der Widerechtlichkeit der Drohung. Eine unter diesen Umständen geschlossene Aufhebungsvereinbarung kann somit erfolgreich angefochten werden.
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