Absicherung bei Berufsunfähigkeit?

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Gesetzliche Absicherung war gestern - sorgen Sie vor.

Gerade wenn man noch nicht lange im Erwerbsleben steht, macht man sich oft keine Gedanken über die Absicherung bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit.

Ich bin doch staatlich abgesichert lautet da oft das Argument um sich vor der aktiven Vorsorge zu drücken.

Was passiert eigentlich, wenn ich längere Zeit erkrankt bin und meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Es gibt in Deutschland mehrere Absicherungsmechanismen im Krankheitsfalle.

Zunächst kommt es für 6 Wochen zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Sollte die Krankheit länger andauern, so wird für bis zu 78 Wochen Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% vom Bruttoentgelt.

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente

Was passiert, wenn man aber länger erkrankt ist? Auf Grund einer Nahtlosigkeitsregelung besteht die Möglichkeit bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen Arbeitslosengeld zu beziehen.

Die Arbeitsagentur wird aber das Restleistungsvermögen überprüfen und ggf. dazu auffordern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in Deutschland nur noch für vor dem 02.01.1961 geborene.

Alle danach geborenen gesetzlich Rentenversicherten haben bei Erfüllung der Voraussetzungen nur noch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet, dass man entweder nur noch 3 Stunden täglich irgendeine Tätigkeit machen kann (volle Erwerbsminderung) oder nur noch bis zu 6 Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann (teilweise Erwerbsminderung).

Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsrente und der Erwerbsminderungsrente ist fundamental.

Dazu ein Beispiel: Ein Dachdecker ist berufsunfähig, wenn er nicht mehr auf das Dach kann. Er kann aber noch 8 Stunden als Sachbearbeiter im Büro arbeiten. Da er seinen ausgeübten Beruf nicht mehr machen kann erhält er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, trotz des Gehaltes als Sachbearbeiter. Ist der Dachdecker nach dem 01.01.1961 geboren erhält er nur eine Leistung, wenn er gar keine Arbeit (bspw. Pförtner) mehr über 3 Stunden am Tag (oder 6 Stunden) verrichten kann. Dies ist die sog. Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Rente können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen.

Muss der Arbeitgeber langfristig erkrankten Mitarbeitern Alternativen anbieten?

Muss mein Arbeitgeber nichts leisten? Die Antwort ist nein. Im Gegenteil – es droht bei langfristiger Erkrankung sogar eine krankheitsbedingte Kündigung. Selbst wenn Sie andere (leichtere) Arbeiten nach der Erkrankung in der Firma ausüben könnten, muss der Arbeitgeber Ihnen solche nur anbieten, wenn er entsprechende Stellen vorweisen kann. Er muss keine Stellen schaffen.

Dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass Sie kein Gehalt bekommen und notfalls Harzt IV oder Grundsicherung beantragen müssen.

Arbeitnehmer sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Eine Berufsunfähigkeit tritt oft plötzlich und unerwartet ein. Sei es durch einen Unfall, eine Krebserkrankung oder einen Bandscheibenvorfall. Die Liste möglicher Ursachen ist lang.

In der Praxis muss ich täglich mit Erschrecken feststellen, dass nur jeder 10. überhaupt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.

Ich kann jedem Arbeitnehmer nur empfehlen frühzeitig eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Tests entsprechender Versicherungen finden Sie bei entsprechenden Magazinen wie finanztest. Ein Preisvergleich lohnt sich.

Für alle rechtlichen Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, einschließlich Kündigung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Gerne berate ich Sie auch zu allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen.

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