Abfindung - kennt das Gesetz nicht!

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Arbeitnehmer
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Wann erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Abfindung?

Heute zum Thema Abfindung.

Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, sei es auf Grund Kündigung, Krankheit oder Aufhebungsvertrag, hält sich der hartnäckige Irrglaube, dass dem Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht.

Eine Pflicht zur Abfindung kennt das Kündigungsgesetz aber nicht.

Lediglich im Falle des §1a KSchG, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, wird unter Umständen eine gesetzliche Abfindung fällig.

Woher kommt also die landläufige Meinung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde eine Abfindung fällig?

Das liegt daran, dass im Arbeitsrecht viele Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich enden und im dortigen Vergleich eine Abfindung festgelegt wird.

Ebenso enthalten Aufhebungsverträge regelmäßig Abfindungsregelungen.

Wie wird eine Abfindung denn berechnet oder festgelegt?

Auch hier wird immer wieder die Formel 0,5 Bruttomonatsgehälter x Jahre der Betriebszugehörigkeit als Maßstab herangezogen.

Diese Pauschalisierung taugt jedoch nur bedingt. So können Abfindungen bei kurzen Beschäftigungszeiten oft proportional höher ausfallen, ebenso kann ein besonderer Kündigungsschutz (bspw. durch Schwerbehinderung oder Betriebsratstätigkeit) die Abfindung nach oben treiben.

Wieso sollte ich bei einem hohen Abfindungsangebot anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Ein Rechtsanwalt kann auf Grund seiner Erfahrung die Höhe der Abfindung besser bewerten und ggf. ein besseres Angebot verhandeln. Viel entscheidender ist aber, dass bei einem Vergleich oder bei einem Aufhebungsvertrag erhebliche Fallen lauern, gerade in Bezug auf Sozialleistungen wie das ALG I.

Der Arbeitgeber bietet mir eine hohe Abfindung an – wieso sollte ich diese nicht sofort annehmen?

Mit der Abfindungszahlung wird regelmäßig das Arbeitsverhältnis durch Vergleich oder Vertrag beendet. Eine Abfindung lohnt sich oft nur für rentennahe Arbeitnehmer oder hochqualifizierte Arbeitskräfte.

Beispiel: Sie sind 45 Jahre alt, Montagearbeiter seit 25 Jahren und erhalten 3000 € brutto monatlich. Selbst wenn man jetzt von einer Abfindung von einem Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung ausgehen würde, erhalten Sie (nur) 135000 €.

Die Summe klingt zunächst fantastisch. Sollten Sie aber nach 12 Monaten Arbeitslosengeldbezug keine neue Beschäftigung finden, müssten Sie von der Abfindung leben. Sie brauchen noch ca. 20 Jahre bis zum Renteneintritt. Sollten Sie nur 3 Jahre Arbeitslos sein, so ist die Abfindung völlig aufgebraucht und Sie müssten dann von Hartz IV (ALG 2) leben. Selbst wenn Sie schnell eine Stelle finden und dort aber nur 2000 € verdienen würden, so wäre die Abfindung nach ein paar Jahren ebenfalls aufgebraucht.

Lassen Sie sich bei einer Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnis unbedingt beraten.

Für Fragen rund um das Arbeitsrecht, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag - Risiko und Rechte des Arbeitnehmers
Arbeitsrecht Kündigung vom Arbeitgeber - Was nun?
Arbeitsrecht Absicherung bei Berufsunfähigkeit?