pillendienst.com: Staatsanwaltschaft Potsdam eröffnet Rückgewinnhilfeverfahren

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Der Bereich so genannter „Internet-Apotheken“ entpuppt sich als ein schnell wachsender Markt, seitdem ab dem Jahre 2004 der Online Versand auch in Deutschland möglich ist. Doch darunter mischen sich auch unseriöse Anbieter, wie das Pillendienst-Urteil des Landgerichtes Potsdam zeigt. Die Angeklagten, die 2015 erstinstanzlich wegen Verstoß des Arzneimittelgesetzes verurteilt wurden, hatten insgesamt mehr als 21 Millionen Euro Einkünfte erzielt, so ein Sprecher des Landgerichts Potsdam gegenüber der Presse. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmen lassen und ein so genanntes Rückgewinnungshilfeverfahren eröffnet. Dieses soll es den Geschädigten ermöglichen, ihren Schaden wenigstens teilweise wieder zu erlösen. Geschädigte können mit Hilfe eines Anwaltes Ihres Vertrauens Einsichtnahme in die Strafakten nehmen.

Die Geschichte der Versandapotheke

Ulrich Schulte am Hülse
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Der Internethandel war in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch bis Ende 2003 gesetzlich untersagt. Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes ist das geändert worden, so dass mittlerweile apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente deutschlandweit versendet werden dürfen. Dabei werden die dem Kunden vertrauten niedergelassenen Apotheken als „offizine” Apotheken bezeichnet. Für alle Apotheken greifen insbesondere das Arzneimittelgesetzes und das Apothekengesetz. Bei der Online-Apotheke handelt es sich um eine der möglichen Formen der Versandapotheke. Diese Tätigkeit der so genannten Versandapotheken ist jedoch reguliert.

Warum können Versandapotheken gefährlich sein?

Wer den Gang in die niedergelassene Apotheke scheut, sollte sich den Anbieter einer Versandapotheke genau betrachten. Unseriös wird es, wenn die anonyme Versendung von Arzneimitteln ohne Rezept versprochen wird. Viele solcher angebotenen Medikamente sind dabei gefälscht. Solche Medikamente jedoch können andere oder gar keine Wirkstoffe enthalten und unter Umständen gefährlich für den Anwender sein.

Welchen Einfluss hat das Internet?

Aufgrund der Anonymität des Internets ist es unseriösen Anbietern leichter möglich, Vorschriften durch Schlupflöcher zu umgehen und gefälschte Präparate im Bundesgebiet zu vertreiben. Laien können dabei die heutzutage in Umlauf gebrachten professionellen, gefälschten Präparate kaum von den Originalen unterscheiden. Der weltweite Handel mit gefälschten Präparaten hat so mittlerweile kriminelle Strukturen angenommen.

Welche Personen sind betroffen?

Insbesondere von den Medikamenten für chronisch Erkrankte (z.B. Krebs- und Schmerzmittel), aber auch Schlaf- und Abnehmtabletten, sowie Mittel zum Muskelaufbau und zur Potenzsteigerung werden viel gefälschte angeboten. Dabei nutzen die unseriösen Anbieter häufig die gesundheitliche Not und das Schamgefühl der Kunden zum Zwecke der Gewinnerzielung aus.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die betroffenen Kunden?

ilex Rechtsanwälte sind deutschlandweit u. a. auf Rückgewinnhilfeverfahren spezialisiert. Rückgewinnungshilfe ist im Strafverfahren die Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Sicherstellung von Vermögen, das sich rechtswidrig im Besitz eines Dritten befindet. Für Geschädigte im oben genannten Ermittlungsverfahren stehen die Chancen auf eine Vermögensrückführung im Rahmen eines Rückgewinnungshilfe-Verfahrens gut, sofern bei dem betroffenen Unternehmen und/oder den dahinter stehenden Personen Vermögenswerte vorhanden sind. Dies lässt sich durch eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte herausfinden und ist die Voraussetzung einer effektiven Rückgewinnungshilfe.

Den Geschädigten ist zu raten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die Chance auf eine Rückgewinnung ihrer investierten Beträge zu erhalten.

Dr. Ulrich Schulte am Hülse,
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