Gesundheitswesen im Wandel

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Gesundheitswesen im Wandel

Wettbewerb für Apotheker - Werbung im Rahmen des rechtlich Möglichen

Wie kaum ein anderer Bereich ist der Gesundheitssektor in den vergangenen Jahren „verrechtlicht" worden. Zahlreiche gesetzliche Neuregelungen und Novellierungen prägten die Gesundheitspolitik. Aktuell ist das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz (GMG) in aller Munde. Kennzeichnend sind die Bemühungen des Gesetzgebers, Wettbewerb unter den Leistungserbringern des Gesundheitswesens zu etablieren.

Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen sehen sich mittlerweile einer Vielzahl von Regelungen, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen gegenüber - ein für juristische Laien nahezu unüberschaubares Themengebiet. Entsprechend groß ist der Bedarf an fachlich fundiertem Know-how.

Apotheken nehmen hierbei eine besondere Stellung in der Medizin ein:

Zum einen sind sie Angehörige eines freien Berufes, denen nach § 1 Apothekengesetz (ApoG) die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung obliegt. Hierfür sind sie durch ein gesetzliches Monopol gesichert. Nach § 43 Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen verschreibungs- bzw. apothekenpflichtige Arzneimittel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden.

Zum anderen sind Apotheken aber auch Gewerbetreibende, die am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und damit im Wettbewerb z.B. mit Parfümerien, Drogerien, Internetapotheken etc. stehen. Damit rücken neben der eigentlichen Tätigkeit als Apotheker auch kaufmännische und juristische Inhalte zunehmend in das Zentrum ihrer Tätigkeit.

Mit dem Versandhandel von Medikamenten über das Internet (Doc Morris), die Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (OTC-Präparate) aus der Kostenerstattung, Einführung medizinischer Versorgungszentren (MVZ), der Anpassung von Standesrecht an europäische Wettbewerbsregeln oder dem Testurteil der Stiftung Warentest seien hier nur einige Themen genannt, die nicht ohne Einfluss auf den Wettbewerb bleiben werden.

Diese folgenschweren Änderungen im Apothekenwesen fordern von diesem Berufszweig in vielerlei Hinsicht eine Neuorientierung und können für den nicht sachkundigen Apotheker zu erheblichen Problemen führen. Für den juristisch bewanderten Apotheker bietet die Anpassung an die neue strukturelle Lage und ein konsequentes Marketing aber auch neue Chancen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Wettbewerb für Apotheker - Werbung im Rahmen des rechtlich Möglichen
Seite  2:  Der rechtliche Rahmen
Seite  3:  Direktmarketing und Wertreklame
Seite  4:  Verstöße gegen apothekenspezifische Normen
Seite  5:  Spezielle Vertriebs- und Werbeverbote
Seite  6:  Sonstige Beispiele für Werbung
Seite  7:  Fazit