Strafrechtliche Verfolgung bei Medikamentenbestellungen im Ausland - drohen Ihnen als Besteller Konsequenzen?

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Sind Bestellungen von Medikamenten im EU-Ausland gesetzeswidrig? Regierungspräsidium Darmstadt kündigt Verfolgung von Bestellungen durch Verbraucher als Ordnungswidrigkeit an.

Was viele nicht wissen: Die Zulassung von Arzneimitteln ist entgegen vieler anderer Produkte nicht einheitlich in der EU geregelt, sondern nach wie vor rein nationales Recht. Daher können Arzneimittel in einzelnen Staaten zugelassen sein, in anderen nicht. Dann dürfen sie in diese Staaten aber auch nicht eingeführt werden, auch wenn der Versand aus einem Staat erfolgt, in dem sie zugelassen sind. Es kann z.B. auch sein, dass dasselbe Mittel durch eine Behörde in einem Staat behördlich als Nahrungsergänzungsmittel und in einem anderen als Medikament behandelt wird. Unter Umständen ist dann auch der Vertrieb apothekenpflichtig und das Medikament sogar ärztlich verschreibungspflichtig. Die Abgrenzung ist oft schwierig und für Verbraucher undurchschaubar. Meist können nur Experten die Produkte sicher einordnen.

Klar illegal ist im Übrigen auch die Praxis, dass Versender über ausländische Ärzte aufgrund einer "Onlinediagnose" per Fragebogen Verschreibungen irgendwelcher Ärzte im Ausland „organisieren", um eine klar unwirksame Verschreibung vorzutäuschen.

Stefan Musiol
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Rechtsverletzung gegenüber deutschen Apotheken, die man abwehren kann

Für eine Apotheke haben wir einen Versandhandel in Spanien ins Visier genommen, der unter anderem US-Beruhigungsmittel wie Natrol Melatonin über Ebay gezielt mit deutschsprachigen Angeboten und Versandangebot nach Deutschland anbietet. Die Angebote sind auch heute noch bei Ebay zu finden.

Sofern das angebotene Produkt "Natrol Melatonin" ein Arzneimittel ist und nicht über eine Zulassung in Deutschland verfügt, ist das Inverkehrbringen nach Arzneimittelrecht illegal und sogar strafbar.

Außerdem sind die Exporte wettbewerbswidrig und verletzen die Rechte des inländischen Pharmahandels. Apotheken können sich gegen eine derartige illegale Konkurrenz mit Verbotsverfügungen vor den Landgerichten wehren, egal wo der Versender seinen Sitz hat. Die Kosten der Abmahnung trägt der Rechtsverletzer gemäß § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Da erwartungsgemäß in den Ebay-Angeboten keine vollständigen Adressdaten angegeben waren, haben wir zur Ermittlung eine Testbestellung veranlasst, um weitere Daten zu erhalten. Dies war zum Teil erfolgreich, weil eine entsprechende Kontoverbindung zur Zahlung in Spanien erschien.

Die Ware wurde auch verschickt und in diesem Fall durch den Zoll in Frankfurt korrekter Weise beschlagnahmt. Auch die Arzneimittelbehörde ist wie wir der Ansicht, dass es sich hier um ein Medikament handelt.

Wir haben auch eine Beschwerde an Ebay wegen der unvollständigen Adressangaben und des Gesetzesverstoßes gesendet. Offenbar hat Ebay aber keine weiteren Schritte unternommen, zumal die Angebote weiter von derselben Anbieterin veröffentlicht wurden. Wir haben nur unverständliche Mitteilungen von Ebay Spanien erhalten.

Behörde beschuldigt Besteller

Noch überraschender als das Verhalten von Ebay war aber das der Arzneimittelbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt). So erhielt unser Testbesteller mit einer Verzögerung von immerhin über einem Jahr nach der Bestellung im Mai 2017 nunmehr einen Verwarnungsbescheid über 40 €. Es wurde zu einer Zahlung Gelegenheit gegeben. Als Alternative bei Nichtzahlung drohte ein Bußgeldbescheid mit höherer Strafe + Kosten.

Die Behörde argumentierte in ihrer Begründung, dass legale Anbieter von Arzneimitteln mit dem Symbol eines Kreuzes und dem Link "Zur Überprüfung der Legalität der Website hier klicken" Ihre Legalität nachweisen. Da dies bei dem Angebot nicht ersichtlich gewesen sei, wäre erkennbar gewesen, dass das Angebot illegal war.

Der Besteller habe mit der Bestellung gegen das Arzneimittelrecht (§§ 73 Absatz 1, 97 Absatz 2 Nr. 8 Arzneimittelgesetz) verstoßen. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit

Wir haben dem gegenüber der Behörde widersprochen, denn ihre Argumentation hat einen entscheidenden Haken: So konnten Besteller aus der Beschreibung bei Ebay gar nicht erkennen, ob überhaupt ein Medikament oder vielleicht nur ein zulassungsfreies Diät- oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten wurde.

Außerdem bestimmt das Arzneimittelrecht nur, dass die Einfuhr illegaler Arzneimittel über die Grenze verfolgt werden kann. Diese veranlasst aber nicht der Besteller selbst, sondern der Versender. Er muss prüfen, ob die versendete Ware im Empfängerland verkehrsfähig ist. Strafrechliche Vorschriften müssen eindeutig sein. Die Behörde kann sie in keiner Weise "umdeuten" oder erweitert auslegen.

Illegal handeln also nur Privatpersonen, die beispielsweise auch Medikamente im Ausland über den persönlichen Bedarf hinaus einkaufen, um sie nach Einfuhr im Inland an Dritte (Verwandte, Bekannte) weiterzugeben oder gar zum Kauf anzubieten.

Untaugliche Maßnahmen einer Behörde

Die Arzneimittelbehörde hat ihre Beschuldigung nach dieser Mitteilung zurückgenommen. Es ist aber auch vom Vorgehen her nicht nachvollziehbar, warum eine deutsche Behörde selbst ahnungslose Verbraucher verfolgen will, anstatt sich die Täter im Ausland "vorzuknöpfen", die hier leicht zu ermitteln waren.

Dies hatten wir angeregt, aber keine Antwort erhalten.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von bonum am 14.06.2018 21:06:38# 1
Artikel gelesen. Wie kann ich denn nun erkennen ob legal oder nicht?. Welcher "Spezialist" kann mich beraten? Wie kann ich LEGAL Mediukamente dort kaufen wo ICH will?
Der Zoll beschlagnahmt viel !!! zu oft und
sehr oft absolut nicht nachvollziehbar.
Soetwas ist eindeutig gegen den deutschen Bürger gerichtet
der gezwungen werden soll die überhöhten Preise im Inland zu zahlen .

Das Spiel heisst: Was kann ich aus Deutschland Alles herausholen ??

Wenigstens konnten die OnlineApotheken nicht verboten werden. Und das ist Gut so !! DOC MoXXis rules !
    
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