Sinn und Zweck der Beratungshilfe

Mehr zum Thema: Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Beratungshilfe, Sozialrecht, Zivilrecht, Steuerrecht, Prozesskostenhilfe
4,08 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
12

Wie beantrage ich Beratungshilfe? Eine kurze Checkliste.

Im Wege der Beratungshilfe soll eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt und auch demjenigen Rechtsschutz gewährt werden, der sich keine Beauftragung eines Anwalts leisten kann, d.h. die erforderlichen Mittel für die Kosten der Beratung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann.

Für die Bewilligung von Beratungshilfe ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, an dem der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat.

Wann kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden?

Beratungshilfe kommt als Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht, d.h. beim Gericht darf noch kein Verfahren in dieser Sache anhängig sein. Dort würde die Hilfe dann auch Prozesskostenhilfe heißen und muss anderweitig bei Gericht als "Prozesskostenhilfe" beantragt werden.

Hat der Rechtsuchende jedoch sonstige Möglichkeiten, kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. eine Rechtsschutzversicherung, so kann seinem Antrag nicht entsprochen werden.

Schließlich darf der Antrag auf Beratung nicht mutwillig erscheinen, d.h. für Anträge ohne Rechtschutzbedürfnis gibt es keine Beratungshilfe. Für jede Angelegenheit darf in der Regel nur ein Beratungshilfeschein erteilt werden. Es kann sich um Streitigkeiten auf fast allen Rechtsgebieten handeln, insbesondere auch um solche aus dem Zivilrecht, Sozialrecht, Steuerrecht oder Verwaltungsrecht.

Wo ist der Antrag auf Beratungshilfe zu stellen?

Einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe können Sie bei der Serviceeinheit für Beratungshilfe beim Amtsgericht in ihrer Nähe stellen.

Welche Unterlagen muss der Antragsteller vorlegen?

Wenn Sie einen Berechtigungsschein bei der Serviceeinheit für Beratungshilfe beantragen wollen, bringen Sie bitte dorthin folgende Unterlagen mit:

  • Sämtliche Nachweise über Ihr Einkommen (aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Arbeitslosengeldbescheide, Sozialhilfebescheid, etc.)
  • Sämtliche Nachweise über Ihre Unterlagen (Mietvertrag, Darlehensnachweise, Pfändungen, Ratenzahlungsvereinbarungen, Versicherungsscheine)

Diese Angaben sind notwendig, um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, einen Anwalt auf Kosten der Staatskasse in Anspruch zu nehmen.

Vorhandende Unterlagen zu dem Sachverhalt, mit dem Sie zu einem Anwalt gehen möchten (z.B. der Bescheid des Jobcenters, der angefochten werden soll, oder Schreiben des gegnerischen Anwalts) sind vorzulegen, damit die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin abschließend geprüft werden kann.

Das könnte Sie auch interessieren
Verkehrsrecht Unvorhersehbares Verhalten des Opfers kann sich auf den Schuldspruch auswirken
Verkehrsrecht Rechte und Pflichten bei einem Kfz-Haftpflichtschaden
Medizinrecht, Arztrecht Verjährung von Ansprüchen aus dem Arzthaftungsrecht