Trennungsstreit Becker: außergerichtliche Einigung wird angestrebt

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Im Fall der Scheidung von Boris und Barbara Becker besteht nun doch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Bis jetzt hat Barbara dem von Boris Anwälten vorgelegten Papier allerdings noch nicht zugestimmt. In dem Papier wird Barbara zugestanden, den Aufenthaltsort der Kinder zu bestimmen, auch wenn das Sorgerecht geteilt wird. Boris soll jederzeit das Recht haben, die gemeinsamen Söhne zu besuchen. Die finanzielle Frage wird noch verhandelt.
Barbara Becker hatte in Miami auf alleiniges Sorgerecht geklagt und hohe Unterhaltszahlungen für sich und die Kinder gefordert. Boris Becker wollte zunächst zum eigenen Vorteil erreichen, dass die Verhandlung in München geführt wird, hofft aber jetzt im Interesse der beiden Söhne auf eine "faire und ausgewogene Einigung", so sein Anwalt .

Das Bezirksgericht Miami hatte auf die Anfrage der Anwälte beider Parteien die zweite Anhörung um 10 Tage auf den 18.01. vertagt. Sollte bis dahin keine Einigung zustande kommen, findet die nächste Anhörung statt. Dann wird entschieden, ob das amerikanische oder das deutsche Gericht für die Scheidung zuständig ist, was von der Klärung der Wohnsitzfrage abhängt. Barbara Becker hatte darauf bestanden, dass das Haus in Miami seit einem halben Jahr der Hauptwohnsitz von ihr und den Kindern sei.
Da sie kürzlich den Antrag auf Erneuerung ihrer amerikanischen Staatsbürgerschaft gestellt hat, hätte sie beim Gericht in Miami auch größere Chancen auf Erfolg ihrer Klage um das alleinige Sorgerecht.

Der Ausgang der außergerichtlichen Einigung wird in den nächsten Tagen entschieden.

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