Entschädigungen für NS-Zwangsarbeiter durch US-Urteil verzögert

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Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ist ins Stocken geraten. US-Richterin Shirley Wohl Kram wies entgegen Empfehlungen der amerikanischen Regierung, Banken und sogar der Kläger eine Sammelklage gegen mehrere deutsche Firmen nicht ab. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit dem noch fehlenden Geld der Stiftung. Eine Abweisung der Klagen sei unfair gegenüber denjenigen, die schon lange auf ihre Entschädigung warten würden.

Das Urteil wurde von allen Seiten scharf kritisiert. Die Stiftungsinitiative will so schnell wie möglich in Berufung gehen, um die Entscheidung der Richterin zu korrigieren. Auch die US-Regierung überlegt, welche Möglichkeiten es für eine Überprüfung gebe. Die Nichtabweisung der Klagen sei eine Verzögerung für alle Opfer des Holocausts. Gerechtigkeit und Zahlungen müssten nun warten, was gerade wegen des hohen Alters vieler Opfer nicht geduldet werden dürfe.

Die deutsche Wirtschaft hatte Entschädigungen für Zwangsarbeiter des Regimes der Nationalsozialisten von einer Rechtssicherheit abhängig gemacht. Die Zahlungen sollten nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass deutsche Unternehmen zukünftig keine anderen Entschädigungsklagen mehr befürchten müssen. Nach dem Gesetz über die Stiftung kann die Auszahlung der Gelder erst beginnen, wenn der Bundestag die Rechtssicherheit festgestellt hat.- Die Abweisung der Sammelklage vor dem US-Gericht wurde als Grundvoraussetzung zu einer reibungslosen Abwicklung durch die Stiftungsinitiative angesehen.

Trotz der grundsätzlichen Bereitschaft deutscher Unternehmen zur Zahlung von Entschädigungen hatten mehrere Kläger vor US-Gerichten Verfahren angestrengt. Bislang haben Firmen 3,6 Milliarden Mark für die Opfer aufgebracht.