BAV warnt vor Gullwing Insurance Group Corporation

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Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) hat in einer Pressemitteilung eindringlich vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen mit der Gullwing Insurance Group Corporation gewarnt. Das betreffende Unternehmen soll seinen Hauptsitz in Liberia haben und bietet Freiberuflern und Selbständigen eine Absicherung via Internet gegen Konkurs. Nach Angaben des Bundesaufsichtsamts darf das Unternehmen in Deutschland kein Versicherungsgeschäft betreiben, auch die Zulassung für Liberia wird in Frage gestellt. Ansprüche gegen die "Gullwing" wären "jedenfalls schwierig" durchzusetzen.

Die Behörde teilt ferner unmissverständlich mit, dass Versicherungsmakler, die das zwielichte Unternehmen im Angebot haben und entsprechende Versicherungsverträge vermitteln, zur Rechenschaft gezogen werden: "Versicherungsvermittler oder -makler, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Versicherungsvertrag an dieses Unternehmen vermitteln, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann in jedem Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 DM geahndet werden."

Das BAV ist nach eigenen Angaben eine der ältesten Verbraucherschutzeinrichtungen in Deutschland. Gesetzliche Grundlage für das Handeln als Versicherungsaufsichtsbehörde ist das Versicherungsaufsichtsgesetz.