Wuff!

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Passanten die bellen, beißen nicht?

In den USA muss sich ein Bürger wegen Belästigung eines Polizeihundes vor Gericht verantworten: Er hatte den Hund "freundlich" angebellt. Von dieser folgenreichen Begegnung teilte die Süddeutsche Zeitung heute mit. Laut der Zeitung war der Angeklagte mehreren Polizisten mit ihren Hunden auf der Straße begegnet und von einem der Hunde angebellt worden. Die gebellte Antwort des Angeklagten könnte diesen nun ein Jahr Gefängnis und 1000 Dollar Strafe einbringen.

Die Belästigung von Polizeihunden wird als Behinderung der Polizeiarbeit angesehen und ist daher gesetzlich verboten. Der Fall wirft unter Juristen allerdings mehrere Fragen auf: Wie wird der Hund im Zeugenstand vernommen? Gibt es einen Hund-Dolmetscher? Oder woher weiß man sonst, ob sich der Hund belästigt fühlte? Vielleicht war es ja auch ein gebelltes Kompliment oder ein Kommentar zum Wetter. Was wiegt im Land der Freiheit mehr: Das subjektive Gefühl eines Hundes oder die freie Meinungsäußerung? Hat die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun? Muss der Angeklagte vor Gericht eine Bellprobe abgeben?

Fragen über Fragen, für die ein ganz neuer juristischer Kommentar geschaffen werden muss. "Der kleine Beller - Alternativkommentar Strafrecht Besonderer Teil". In jedem Fall sollte man aber aufpassen, wen man in Zukunft anbellt. Wuff!