Der polizeiliche Rechtsirrtum

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Von Der mit dem BGB tanzt,

Nachdem der Vermieter seine nicht zahlende Mieterin im wahrsten Sinne des Wortes vor die Tür gesetzt hatte, randalierte diese, weil sie zumindest ihre Sachen aus der Wohnung haben wollte.

Der eintreffenden Polizei erklärte der Vermieter die Lage. Er erzählte dass er - in Abwesenheit der Mieterin - die Schlösser gewechselt habe, nachdem er der Frau wegen fehlender Mietzahlungen fristlos gekündigt hatte.

Die Frau, die weder wusste, wo sie die nächsten Tage übernachten sollte und die ihre persönlichen Sachen haben wollte, war so verzweifelt, dass die Polizei den Vermieter aufforderte, die Sachen herauszugeben.

Der Vermieter zog jedoch ein BGB aus der Tasche und zeigte den Beamten, § 562 (Vermieterpfandrecht). Beeindruckt vom Gesetzestext vertrösteten die Beamten die Mieterin und sagten, dass sie nicht gegen das Gesetz verstoßen dürfen und der Vermieter laut BGB im Recht sei. Leider weiß ich nicht, ob die Frau jemals erfuhr, welchen drei Rechtsirrtümern die Beamten dort erlegen waren.


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