räumungsklage - abschrift?

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)
räumungsklage - abschrift?

hallo,

mein anwalt wollte räumungsklage (wg. eigenbedarf) einreichen.

woher weiß ich, ob dieser das auch gemacht hat?

bekomme ich eine abschrift der räumungsklage? oder erfahre ich davon erst vom gericht?

danke!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sicherlich wirst du eine Kopie davon bekommen, warum rufst du ihn nicht an?

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#2
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)

sorry, sicherlich ist mir zu ungenau... Bekommt man eine oder nicht? Oder ist das im Ermessen vom Anwalt?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Unterrichtung des Mandanten

Nach § 11 Abs.1 Satz 1 BORA ist der Anwalt berufsrechtlich verpflichtet, seinen Mandanten ständig und unverzüglich über den Fortgang des Mandats zu informieren. Die Unterrichtung hat unverzüglich im Sinne des § 121 BGB und unaufgefordert zu erfolgen. Die Unterrichtungspflicht ist eine Vorleistungspflicht des Rechtsanwalts, die nicht wegen eines möglichen Gegenanspruchs unterbleiben kann.

Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BORA von allen wesentlichen Schriftstücken in Kenntnis zu setzen. Dabei muss der Anwalt in eigenem Ermessen entscheiden, was er für wesentlich hält. In der Regel wird der Rechtsanwalt die mitgesandten Kopien und Durchschläge eigener Schriftsätze an den Mandanten übermitteln. Ebenfalls sind gerichtliche Schreiben weiterzuleiten.

Bei schriftlichen oder telefonischen Anfragen des Mandanten sind diese unverzüglich zu beantworten. Demnach müssen auch telefonische Rückrufbitten erfüllt werden. Die Grenze des Unterrichtungsanspruchs des Mandanten ist das Schikaneverbot. Querulatorische Anfragen brauchen nicht in dem Umfang beantwortet zu werden, wie sonstige Mandantenanfragen.

Quelle: http://rak-muenchen.de/berufsrecht/unterrichtung-des-mandanten/

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
warum rufst du ihn nicht an?


Ist diese Antwort auch zu ungenau? Nur dein Anwalt wird wissen, welche Schriftsätze er dir zukommen lässt und welche nicht.



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#5
 Von 
fragesteller69
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 15x hilfreich)

danke alteshaus, das bringt mich schon weiter.

vielleicht noch eine zweite meinung? wäre nett.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

§ 11 Abs.1 Satz 1 BORA

ist keine Meinung sondern die Berufsordnung der Rechtsanwälte.

Aber bitte, gerne ;)

-- Editiert AltesHaus am 05.01.2014 15:17

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