hallo,
mein anwalt wollte räumungsklage (wg. eigenbedarf) einreichen.
woher weiß ich, ob dieser das auch gemacht hat?
bekomme ich eine abschrift der räumungsklage? oder erfahre ich davon erst vom gericht?
danke!!
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räumungsklage - abschrift?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sicherlich wirst du eine Kopie davon bekommen, warum rufst du ihn nicht an?
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sorry, sicherlich ist mir zu ungenau... Bekommt man eine oder nicht? Oder ist das im Ermessen vom Anwalt?
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Unterrichtung des Mandanten
Nach § 11 Abs.1 Satz 1 BORA
ist der Anwalt berufsrechtlich verpflichtet, seinen Mandanten ständig und unverzüglich über den Fortgang des Mandats zu informieren. Die Unterrichtung hat unverzüglich im Sinne des § 121 BGB
und unaufgefordert zu erfolgen. Die Unterrichtungspflicht ist eine Vorleistungspflicht des Rechtsanwalts, die nicht wegen eines möglichen Gegenanspruchs unterbleiben kann.
Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BORA
von allen wesentlichen Schriftstücken in Kenntnis zu setzen. Dabei muss der Anwalt in eigenem Ermessen entscheiden, was er für wesentlich hält. In der Regel wird der Rechtsanwalt die mitgesandten Kopien und Durchschläge eigener Schriftsätze an den Mandanten übermitteln. Ebenfalls sind gerichtliche Schreiben weiterzuleiten.
Bei schriftlichen oder telefonischen Anfragen des Mandanten sind diese unverzüglich zu beantworten. Demnach müssen auch telefonische Rückrufbitten erfüllt werden. Die Grenze des Unterrichtungsanspruchs des Mandanten ist das Schikaneverbot. Querulatorische Anfragen brauchen nicht in dem Umfang beantwortet zu werden, wie sonstige Mandantenanfragen.
Quelle: http://rak-muenchen.de/berufsrecht/unterrichtung-des-mandanten/
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quote:
warum rufst du ihn nicht an?
Ist diese Antwort auch zu ungenau? Nur dein Anwalt wird wissen, welche Schriftsätze er dir zukommen lässt und welche nicht.
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danke alteshaus, das bringt mich schon weiter.
vielleicht noch eine zweite meinung? wäre nett.
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§ 11 Abs.1 Satz 1 BORA
ist keine Meinung sondern die Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Aber bitte, gerne
-- Editiert AltesHaus am 05.01.2014 15:17
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