Hallo! Ich bin sehr verzweifelt.Mein Sohn(17 Jahre jung)hat durch falschen Umgang einen Raubüberfall mit ungeladener Schreckschusspistole begangen und sitzt deshalb schon seit 4 Monaten in U-Haft. In ein paar Wochen ist die Verhandlung. Er ist Ersttäter, hatte vorher noch nie was gemacht und ist auch polizeilich nicht aufgefallen.Er hatte auch einen recht intensiven Hafteindruck(wurde massiv Verprügelt).Er hat diese Straftat auch gestanden.Was kann uns erwarten. Hat er Chancen auf Bewährung? Er hat von der Jugendgerichtshilfe eine gute Beurteilung mit sehr guter Sozialprognose bekommen.
-----------------
""
-- Editiert am 02.05.2011 17:58
Räuberische Erpressung - Hat er Chancen auf Bewährung?
2. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. Mai 2011 | 17:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Räuberische Erpressung - Hat er Chancen auf Bewährung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Mai 2011 | 18:20
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Was genau herauskommt kann hier natürlich keiner wissen. Da zwingend Jugendstrafrecht angewendet werden muss, ist auch eine Strafe von 2 J. oder darunter möglich, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Allerdings sind die Tatumstände hier ja nicht bekannt und immerhin gab der Fall Anlass, einen 17jährigen für 4 Monate in Untersuchungshaft zu halten.
Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass schwerer Raub eine der schwersten Straftaten ist, die unser Strafgesetz zu bieten hat. 17 Jahre jung oder nicht.
Und jetzt?
Schon
267.046
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten