räuberische erpressung - Bank überfallen

4. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
anjaamal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
räuberische erpressung - Bank überfallen

hallo habe eine frage!Also ,im märz 2009mein mann verdächtigt eine bank überfallen zu haben,er war zu dem zeitpunkt garnicht in deutschland,zum glück,haben wir alles vorlegen können,wurde auch von der Polizei kontolliert,verfahren eingestellt,doch dann im oktober 2009 stürmte die polizei bei uns rein,mit 4leuten und haben meinem mann wieder vorgeworfen ein bank überfallen zu haben,mein mann war zu diesem zeitpunkt am schlafen,die haben ihn mitgenommen,DNA probe ,fingerabdrücke und erkennungsfotos wurden gemacht,mich hat mann geschubst und die kinder angeschrien,dies wurde alles ohne richterlichen beschluß gemacht,uns wurde nichts vorgelegt,er wurde danach direkt freigelasse, nun möchten wir gegen die polizei klagen, mit anwalt,wer kann mir einen rat geben,danke in vorraus,hoffe ihr schreibt was.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Also weswegen wollen Sie gegen die Polizei klagen?

Haben die etwas kaputt gemacht? Falls ja steht hier ggf. eine Amtshaftung nach § 839 ff. BGB im Raum, dort haben Sie aber nur Chancen wenn Sie vorher auch alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Da wären dann zum einen das Sie die Polizei zur Begleichung der Schuld aufgefordert haben, und das Sie z.b. gegen eine rechtswidrige Durchsuchung Rechtsmittel erhoben haben. Das Rechtsmittel hier die (sofortige) Beschwerde, hätten Sie aber binnen einer Woche nach Vollzug der Maßnahme beim zuständigen Amtsgericht einlegen müssen.

Wenn Sie wollen können Sie natürlich einen Anwalt aufsuchen, aber das ganze wird Ihnen außer Kosten recht wenig bringen.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

So sehe ich das auch. Die Beschwerdefrist ist lange vorbei.

Ob es sich um eine "Durchsuchung" gehandelt hat oder um eine Festnahme, ist nach der Schilderung nicht ersichtlich, deswegen kann man auch nichts dazu sagen.

Da ein Bankräuber üblicherweise über Waffen verfügt, ist es absolut verständlich, dass die Polizei mit mehreren Leuten kommt und zunächst mal die Wohnung sichert. Das ist eine äußerst kritische Situation, die auch schon den ein oder anderen Polizisten sein Leben gekostet hat.





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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anjaamal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ok danke für die antwort,aber mein mann war dem täterprofil bzw. bankräuber überhaupt nicht ähnlich zummal das erste verfahren eingestellt wurde,er wurde damals festgenommen ,nur ich möchte wissen ob das techtens ist das die ohne durchsuchungs bzw haftbefehl kommen dürfen,und die akte übert diesen fall ,da warten wir seit fast 7monaten drauf,aber es geht nicht weiter,bitte um schnelle antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anjaamal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

möchte dieses thema noch mal nach oben schieben.
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