qualifiziertes Zeugnis

19. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nini76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
qualifiziertes Zeugnis

Hallo.

Seit November 2003 ist mein befristetes Arbeitsverhältnis beim letzten Arbeitgeber beendet und bis heute wurde mir kein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt, stattdessen ein Zwischenzeugnis, das "unterste Schublade" ist und mich dermaßen schlecht beschreibt, dass ich seither nicht einmal mehr Reaktionen auf meine Bewerbungsanschreiben erhalte.
Zudem ist es auch widersprüchlich formuliert.
Im Forum las ich, dass man 5 Jahre lang auf das Recht der Ausstellung eines ordentlichen Zeugnisses bestehen kann.
Ist die Angabe so rechtskräftig?
Da ich zwar selbständig,-jedoch Geringverdienerin bin und keinerlei Zuschüsse vom Staat bekomme, möchte ich mich weiterhin auf dem 1. Arbeitsmarkt um Arbeit bemühen und benötige den Nachweis in Form eines Zeugnisses.
Gibt es Hilfen, für die Erstellung solcher Schriftstücke? In Berlin sind viele sogenannte Berater nicht in der Lage mir zu helfen. Im Gegenteil, mir wurde seitens eines Lerncenters in Berlin geraten, ich solle das Zeugnis selbst entwerfen, den Briefkopf verwenden und dieses anhand eines Laserdruckers selbt drucken. Wäre alles ganz leicht-machen ja viele...
ABSOLUTE FRECHHEIT!!!

Schon unnett, wenn man wirklich, ehrlich Arbeit sucht, was?

Nini

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Im Forum las ich, dass man 5 Jahre lang auf das Recht der Ausstellung eines ordentlichen Zeugnisses bestehen kann.


5 Jahre? In welchem Forum haste das gelesen? Die gesetzliche Verjährungsfrist ist 3 Jahre, aber ein Zeugnis- bzw. ein Berichtigungsanspruch verwirkt i.d.R. viel schneller.

quote:
In Berlin sind viele sogenannte Berater nicht in der Lage mir zu helfen.


Was sind das denn für Berater, wenn die nicht in der Lage sind dir zu helfen?

quote:
ich solle das Zeugnis selbst entwerfen, den Briefkopf verwenden und dieses anhand eines Laserdruckers selbt drucken.


Das ist nicht deren Ernst? (Ich glaubs ja nicht :schock: )

MfG

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.02.2018 18:59:41
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
ch solle das Zeugnis selbst entwerfen, den Briefkopf verwenden und dieses anhand eines Laserdruckers selbt drucken.


Wenn du das machst, machst du dich wegen Urkundenfälschung strafbar.

Zum Rest:

Soviel ich noch weiß, sinds 3 Jahre wie Tao schon gesagt hat. Andernfalls, ruf deinen alten Arbeitgeber an und frag ihn wegen dem Zeugnis, vielleicht liegts ja noch irgendwo verstaubt im Keller rum.

Gruß Nikal

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

auch ohne zeugnis kann man sich mit erfolg auf dem 1. arbeitsmarkt bewerben. vergeute nicht sinnlos deine energie.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du kannst die ausstellung eines sach- undformgerechten (eines *wahren und wohlwollenden*) zeugnisses durchs arbeitsgericht erzwingen. nicht erzwingen kannst du eine gute berurteilung.

... und was die urkundenfälschung angeht: auch berechtigter zorn rechtfertigt keinen solchen schritt.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mvbraun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf Urkundenfälschung steht in "leichten" Fällen, wie es dieser einer wäre übrigens eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren.

Man würde sich also strafbar machen. Deshalb: Finger weg!

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

bis zu 5 Jahren einfordern ist ja schön und gut, nur nimmt kein potentieller Arbeitgegber eine Beurteilung ernst die erst so spät nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufgesetzt wurde.

Man kann den Inhalt solch einer Beurteilung weder positiv noch negativ bewerten.

3x Hilfreiche Antwort

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