probleme mit inkasso gesellschaft

27. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
golfer81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
probleme mit inkasso gesellschaft

ich bekomme seit einiger zeit post von conkred inkasso aus hamburg.

ich habe über media markt online bilder bestellt, welche per rechnung geliefert werden.

problem: bei mir wurde keine rechnung mitgesandt und angeblich per email gemahnt, was mein spamfilter aber gelöscht hat.

da keine rechnung mitgesandt wurde ging ich davon aus das der betrag abgebucht wurde und habe mich nicht mehr darum gekümmert, bis eben post von conkred inkasso kam.
dort habe ich gegen jedes schreiben widerspruch eingelegt und die rechnung angefordert. diese wurde mir zugesendet und ich habe diese 6,28 eur bezahlt. jetzt will conkred inkasso insgesamt noch 32,16 eur von mir inkassogebür und auslagenpauschale!!!

man droht mit mahnbescheid und vollstreckungsbescheid!!!

wie kann ich mich jetzt weiter verhalten, da ich nicht bereit bin die unberechtigten gebühren zu zahlen???? langsam nervt es auch...

hilft eventl. der hier öfters gegenbene hinweis mit: "Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB ab." ???

danke im voraus, mfg andré

Post vom Inkassobüro?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie schreiben, dass Sie davon ausgingen es wurde abgebucht.

1. Haben Sie Ihre Bankverbindung denn angegeben?

2. Sie schreiben doch "Online-Bilder per Rechnung", wie ommen Sie darauf, das der Betrag abgebucht wurde?

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
golfer81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das die bilder auf rechnung gesendet werden habe ich erst erfahren als ich post vom inkasso unternehmen bekommen habe.

bei media markt bekommt man eine chipkarte, mit der man die bilder im markt abholen kann, auf dieser sind die persönlichen daten gespeichert und man zahlt im markt wenn man die bilder abholt. ich habe das vorher auch immer so gemacht, nur eben das eine mal nicht !!!
ich dachte eben das es abgebucht wird, da keine rechnung dabei war, diese wurde scheinbar vergessen beizulegen!!!

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich würde mich als erstes mit der Buchhaltung bzw. Leitung des Marktes in Verbindung setzen um den Sachverhalt (genau mit Ihren Worten) zu klären und um Rücknahme der eingeleiteten Maßnahmen bitten. Gleich anschließend qwürde ich das Inkassob. anrufen oder per Fax über den Gesprächsverlauf informieren.

Anschließend melden Sie sich bitte wieder, dann wird Ihnen @thehellion (so keine Einigung zustandekam)den notwendigen § nennen (ich habe ihn schon wieder vergessen) mit welchem Sie das IB kontaktieren solten.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#4
 Von 
golfer81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mit dem media markt habe ich schon versucht kontakt aufzunehmen, doch die sagen das sie den auftrag zur entwickelung an die eurocolor kiel weitergeben.
das ist ein photolabor und an dieses habe ich auch den betrag von 6,28 eur überwiesen. auf anfragen an diese firma wurden nicht reagiert!!!
einzige reaktion war eben die post vom inkassoverein...

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na dann bitte erst einmal den bekannten Satz von @Thehellion (wie Sie oben bereits genannt haben)an das Inkassob. Gleichzeitig senden Sie den Überweisungsbeleg in Kopie und teilen Sie mit, dass bereits bezahlt und Sie keine weitere Belästigung wünschen. Dasselbe würde ich dem Photolabor, wenn nicht telefonisch, dann per Fax, Brief od. dgl. mitteilen.

Bitte melden, was daraus wurde.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#6
 Von 
golfer81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ist ein anschreiben per email mit lesebestätigung rechtskräftig???

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Jede Inkassofirma ist verpflichtet sich nach Aufforderung des "vermeintlichen Schuldners" mittels einer Vollmacht zu legitimiern ( §§ 174,410 BGB )
Diese Vollmacht wird aus verwaltungstechnischen Gründen meistens "vergessen" dem Mahnbrief mit bei zu legen ! Ein " Manko " welches man ausnutzen sollte !
Ich würde dem Inkassobüro folgendes Fax schicken :

"Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB ab"

Die Inkassofirma muß lt BGB die Vollmacht im Orginal (!) vorlegen und (!) die eigentliche
Forderung Muß (!) mit dabei sein !
Die überwältigende Mehrheit der Inkassofirmen reagiert hier hilflos
Meistens kommt dann nur eine Kopie der Vollmacht (mit z.b eingescannter Unterschruft ): Dies ist nicht rechtens !
In diesem Fall : zurückweisen wieder mit ähnlichen Fax
z.b :
"Ich beziehe mich auf mein am (datum)... verschicktes Fax ! Ich fordere sie erneut auf mir endlich die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB vorzulegen "

oder :
Die Vollmacht wird verschickt aber die Forderung ist nicht beigelgt ! Nicht rechtens !
Eine detailierte Forderungsaufstellung muß (!) mit vorgelegt werden
wieder zurückweisen mit dem selben fax : ( " ich beziehe mich.....")

oder :
Das Inkassobüro geht in keiner weise auf die Vollmachtsanforderung ein (auch oft)
und verhält sich so als ob es nie eine Anforderung gegeben hätte und mahnt munter weiter !
Nach jedem weiteren (Baustein) Mahnbrief dasselbe Fax (" ich beziehe mich....")

Die meisten Inkassobüros , vor allem die, die im sogenannten Masseninkassogeschäft tätig sind geben nach der 2 oder 3 Zurückweisung entnervt auf.

Innerhalb dieser "Vollmachtsanforderungszeit" würde ich eine evtl nichtstrittige Summe (ohne gebühren) direkt auf das gläubigerkonto überweisen (nicht aufs inkassokonto)
mit dem vermerk : unter vorbehalt ! Natürlich nur wenn die Forderung auch akzeptiert wird !

Ich würde hier, abgesehen von der permanententen und peniblen Vollmachtseinforderung,
keinerlei (!) Kommunikation mit dem inkassobüro führen .
Auf die evtl schriftliche Forderung des Inkassobüros - etwaige Rechnungs - bzw Ktoauszugskopien zur "Klärung" zu schicken natürlich nicht eingehen

gruß
thehellion

privatmeinung eines laien

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#8
 Von 
Anita.neuhaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich hatte auch Probleme mit der Inkassofirma Conkred. Ausgang war eine Bilderbestellung bei Media Markt online (über Internet). Ich hatte die beigefügte Rechnung über 2 Euro einfach übersehen. Media Markt hat ohne weitere Mahnungen sofort die Inkassofirma eingeschalten. Ich habe dann nur den ausstehenden Betrag bezahlt.
Auf jegliche Nachfrage bei ConKred wurde mit Standardbriefen geantwortet. Auch bei Media Markt bekam ich trotz teuerer 0180_Nummer keine Auskunft zu dem Vorgang (kein Kundenservice nur Abzocke über teuere 0180-Nr.).
Auch erhöhte sich von Monat zu Monat die Forderung um 10€. Insgesamt habe ich über 10 Briefe erhalten incl. Drohungen eines Mahnbescheids.

Ich habe dann die Orginalvollmacht beantragt (wie oben beschrieben).
Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB ab.

Dann kam nur eine Kopie einer allgemeinen Vollmacht. Die Orginalvollmacht wollten sie mir nicht schicken.

Ich bezog mich immer wieder auf §§ 174,410 BGB .

Irgendwann wurde der Briefverkehr von Conkred abgebrochen.

Resümee: Einfach nicht verrückt machen lassen. Außerdem werde ich in Zukunft einfach Media Markt mangels Kundenservice meiden (Ich bin doch nicht blöd !).

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#9
 Von 
hilflose82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,

nach stöbern im internet bin ich auf diese tolle seite gekommen.

zu meinem problem:

ich habe mich mal bei XING als premiummitglied für drei monate registriert. preis 17,85 EUR. kurz vor beendigung der drei monate habe ich auf der seite meine kündigung abgegeben und war von nun an war ich kein premiummitglied mehr sondern nur ein "normales" mitglied. sprich ich konnte keine messages an leute dort schicken oder empfangen.

die kündigungsbestätigung die man erhält habe ich gelöscht. (wieso sollte ich sie aufheben bzw aufbewahren in meinen e-mails wenn alles damit geklärt ist).
natürlich kamen danas noch werbung von xing auf meine e-mail.natürlich habe ich diese auch gelöscht. MAHNUNGEN habe ich aber nie erhalten.

also am 27.06.07 habe ich das erste schreiben von conkred inkasso bekommen in dem sie mich auffordern 68,18 euro zu bezahlen da ich angeblich auf das schreiben ihres mandaten nicht reagiert habe. welches schreiben bitte? habe nie was von xing erhalten ausser werbung.

natürlich habe ich den betrag nicht bezahlt. habe an xing geschrieben auch an conkred die natürlich bestehen auf ihr geld. ich habe ihnen einen deal angeboten. ich zahle (auch wenn ich es nicht müsste da ich kein premiummitglied mehr war) die 17,85 für die drei monate auf die sie bestehen. das habe ich auch getan.

conkred inkasso natürlich schickte mir weiterhin schreiben mit ihren aufforderungen.

eine vollmacht hatte ich auch gefordert. die haben sie mir geschickt aber als kopie. die vollmacht wurde am 15.04.04 ausgestellt.


in ihrem letzten schreiben das ich am 12.10.2007 erhalten haben schreiben sie in großen buchstaben "MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN? DAS KANN DOCH NCHT IN IHREM SINN SEIN". zudem muss ich sagen das ich mit dem letzten schreiben ingesamt 7 schreiben von conkred erhalten haben. in jedem schreiben erhöhen sie den geforderten betrag um 10 euro.

nun zu meinen fragen.

was soll ich machen. soll ich den betrag bezahlen oder es sein lassen. hab irgendwie natürlich angst das es doch zu hoch werden kann irgendwann. vor allem da ich nicht mal jetzt das geld habe die rechnung zu bezahlen (bin arbeitslos).

ich habe ja die 17,85 bezahlt die ich nicht müsste. ausserdem können mir xing oder conkred nichts beweisen das ich nicht gekündigt hätte oder xing mir mahnungen geschickt hat (xing sagt sie hätten mir geschickt, ich habe aber nie welche erhalten).

hoffe auf rat und hilfe :( um nicht mehr in sorge zu leben (hab nämlich genug davon) :sweat:

schöne grüße an alle :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
waldos
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

mein Sohn hatte wieder mal Ärger, diesmal nicht mit dem tapferen Schneiderlein aus Gütersloh, sondern mit ConKred Inkasso und RAe Peters & Pallaske, beide aus Hamburg und Umgebung, wobei hier auch seltsam ist, daß Kontonummern und BLZ bei beiden übereinstimmen. Es geht um eine längst an den Ursprungsgläubiger bezahlte Angelegenheit. Die Ursprungsforderung war im Inkasso- und im Anwaltsschreiben jeweils mehr als doppelt so hoch, wie beim Gläubiger. Ich hänge euch jetzt einfach mal das Anschreiben des Anwalts und meine Antwort darauf als Text rein:

Anwaltsschreiben:
RAe. Peters & Pallaske NOTAR, • RECHTSÄNWÄLTE. Inkassoabtlg.. PF 1138. 21231 Buchholz TEL. 0180/500 22 55 FAX 0180/5060049 (14 ct./min)
Herrn
xxxx xxxxx
xxxxxxxxxxxxxx
xxxxx xxxxxx

Buchholz, den 18.10.2007

Auftraggeberin:
sqoops GmbH
unbezahlte Versandbestellung bei: www.sqoops.com
Kd.-Nr.: xxxxxx
Rg.-Nr.: xxxxxxx sowie weitere
bitte unbedingt angeben
Aktenzeichen: SQO - xxx xxx xxx
Hauptforderung xxx,xx EUR
Zinsen xx,xx EUR
Gläubigerkosten xx,xx EUR
Inkassokosten xxx,xx EUR
Auslagenpauschale xx,xx EUR
verauslagte Kosten x,xx EUR
abzgl. geleisteter Zahlungen 0,00 EUR

DAS GERICHTLICHE MAHNVERFAHREN STEHT BEVOR
Sehr geehrter Herr xxxxx,
auf die Rechnung unserer oben genannten Auftraggeberin haben Sie nicht reagiert. Auch die Zahlungsaufforderung der ConKred inkasso gmbh haben Sie unbeachtet
gelassen. Nun sind wir mit der weiteren Bearbeitung beauftragt worden. Wir bieten Ihnen letztmalig die Möglichkeit,
die leidige Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.Zahlen Sie bitte innerhalb 1 Woche nur mit dem anhängenden Beleg für Banken,
Sparkassen und der Postbank auf das angegebene Konto.
Bei fristgerechter Zahlung wäre unsere Auftraggeberin sogar bereit, die entstehenden Anwaltskosten von EUR 13,92 nicht mehr geltend zu machen!
Nutzen Sie dieses einmalige Angebot.
Reagieren Sie nicht, werden wir unserer Auftraggeberin die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens empfehlen.
Sie erhalten in diesem Fall weitere Nachricht vom zuständigen Amtsgericht.

Mit freundlichen Grüßen





Rechtsanwälte Timm Peters (Notar), Anja Peters, Martin Pallaske, Thomas Gerken
Inkassoabteilung - Bremer Str. 29, Postfach 1138, 21231 Buchholz
Internationale Konto-Nr.- IBAN : DE16 2075 0000 0040 0005 64 / Bankidentifikation - BIG -NOLADE21HAM


Bankleitzahl 207 500 00
Konto-Nr. des Kontoinhabers 400 005 64
Name und Sitz des überweisenden Kreditinstituts: Sparkasse Harburg-Buxtehude

Meine Antwort (hier mal Danke an TheHellLion für das TFFF):

xxxxxxx, xxxxxxxxxxx xxx xx, xxxxx xxxxxxxxxxxxx





RAe Peters & Pallaske
Inkassoabt.
PF 1138
21231 Buchholz


xxxxxxxx, den 20.10.2007

Ihr Schreiben vom 18.10.2007 an meinen Sohn xxxxxxx xxxxxxxxxx
AZ.: xxx xxx xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. Angelegenheit vertrete ich die Interessen meines Sohnes Roman Stecher, wohnhaft an obiger Adresse. Über eine entsprechende Vollmacht verfüge ich.

Sie schreiben, die Hauptforderung der Fa. Sqoops GmbH liege bei xxx,xx EUR.
Dies war nie richtig, ich habe zwar an die Firma sqoops am xx.08.2007 den Betrag von xxx,xx EUR überwiesen
(siehe beiliegende Überweisungskopie), nachträglich auf tel. Anfrage bei sqoops jedoch die Auskunft erhalten,
dass der Rückständige Betrag lediglich bei xx,00 EUR gelegen hat. Nichtsdestotrotz habe ich der Fa sqoops erlaubt,
den zuviel bezahlten Betrag zu behalten, weil doch ein starker Zahlungsverzug seitens meines Sohnes bestanden hat.

Ich widerspreche dieser Forderung insgesamt und stelle ihnen erforderlichenfalls den Rechtsweg anheim.

Damit ist die Angelegenheit erledigt, dennoch habe ich das Inkassobüro ConKred gebeten, mir einen Nachweis über ihre Inkassovollmacht und eine
Forderungsaufstellung zu senden, dies ist nicht geschehen, so dass ich davon ausgehe, dass hier ein organisierter Betrugsversuch
oder wenigstens eine völlig an den Haaren herbeigezogene Abzockforderung gestellt wird.
Wenn sie dies unterstützen, betrachte ich sie als Mittäter und werde ggf. Betrugsanzeige gegen sie erstatten.

Weiter ist mir bei ihrem Schreiben aufgefallen, dass in ihren Briefkopf keine Ust Id Nr und auch kein Gericht,
bei welchem ihre Kanzlei zugelassen ist angegeben wird.
So gesehen kann ich sie noch nicht einmal als ordentlichen Anwalt betrachten.


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meinen Sohn xxxxxxx xxxxxx /
bzw. über diese Adresse identifizierte Personen gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche meinen Sohn xxxxx xxxxx und mich betreffenden
Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher meinen Sohn xxxxxx xxxxx und ggf. anderer hier wohnenden Personen betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche die Person meines Sohnes xxxxxx xxxxxx und andere diese Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren
und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung der Person meines Sohnes xxxxxx xxxxxx bzw. meine Adresse betreffenden Daten
ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine
Adresse (siehe oben).

Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe,
den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.



Hochachtungsvoll




_______________
xxxxxx xxxxxxxx

Ende Zitate.
Es ist schon sagenhaft grosszügig von dem Anwalt, bei einer Forderung von fast 350 EUR auf 13,92 zu verzichten, wenn man schnell bezahlt. Dies wird selbstverständlich nicht passieren, weil es keine Ursprungsforderung mehr gibt.

Schöne Grüße

Walter

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#11
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

an alle, die es mit conkred-inkasso zu tun haben ..... die versenden auch sms mit einer teuren service-nummer als absender und treiben auch forderungen für die dubiose firma eumedien bzw. auch bekannt als euceva ein. das ist eine firma die produkttester sucht und abzockt. es wurde sogar schon von der verbraucherzentrale berlin eine abmahnung gegen diese firma wegen unerlaubter werbeanrufe erteilt und dennoch aquiriert diese firma munter weiter und zockt auch munter weiter ab. die verbraucherzentrale rät dringend, nicht zu bezahlen und ggf. anzeige zu erstatten. das bedeutet natürlich auch, dass conkred inkasso wohl auch nicht ganz lupenrein zu sein scheint!
ausserdem gibts bei denen keine vernünftige vollmacht oder forderungsaufstellung!
also ..... alles halb so wild, nur nicht unterkriegen lassen! ;)

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#12
 Von 
chris96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe nach bankwechsel meine kontodaten bei xing geändert, die haben aber weiterhin versucht, meinen Beitrag von dem alten Konto abzubuchen.

Ich ging davon aus, dass die das Geld irgendwann vom anderen Konto einziehen, taten sie aber nicht.

Irgendwann kam ein Schreiben von konkred inkasso mit einer Kopie einer Vollmacht von open BC und von 2003 oder so.

bin den tips hier gefolgt und habe immer wieder auf Vorlage einer Vollmacht nach § 174 BGB gepocht. Das geht schon über ein halbes Jahr so. Immer wieder wurde mir eine uralte Vollmacht als Kopie geschickt.

Die Summe, die Xing von mir verlangte, habe ich bereits per Überweisung XING bezahlt, daraufhin wurde mein Konto bei XING wieder freigeschaltet.

Jetzt wurde der Druck von der inkasso erhöht und mit Klage gedroht. Habe mich wieder auf §174 berufen.

Nun kam ein Schreiben, dass ich mich nicht auf §174 berufen kann, da es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handele.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast die Forderung hoffentlich an xing direkt und nicht ans Inkasso überwiesen ?
Concred fordert lediglich noch die Inkassogebühren ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Kleine Antwort für einen Unwissenden bitte. Was bedeutet dieses "zweiseitige Rechtsgeschäft"? Hat nicht jedes Geschäft zwei Seiten? Anbieter und Käufer?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
chris96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo tao,

habe das Geld direkt an xing überwiesen, richtig.
die haben das konto auch wieder freigeschaltet.

habe das auch an conkred geschrieben und erneut um eine vollmacht gebeten.

nun haben sie wieder einen bettelbrief geschickt, nach dem Motto: "überlegen sie es sich, muss das wirklich sein,wollen sie wirklich, dass wir klagen."

was tun?
weiterhin vollmacht fordern und auf die bereits geleistete Zahlungf verweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
chris96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte schon geglaubt, ich sei den Mist los.
Nun kommt nach monatelanger Ruhe ein Schreiben von dem bereits weiter oben genannten RA-Büro. Ähnliches Brieflayout, quasi gleicher Inhalt.
Erneut bieten Sie mir eine letzte Chance, das Ganze "aussergerichtlich" zu klären...

Die fordern auch weiterhin Geld von mir, dass ich an XING bereits überwiesen habe....
XING hatte mich daraufhin auch bereits wieder freigeschaltet.
Eine Vollmacht ist überhaupt nicht dabei, der Überweisungsträger ist erneut auf ConKred Inkasso ausgestellt.
Leider haben Sie inzwischen auch meine aktuelle Adresse...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die fordern auch weiterhin Geld von mir, dass ich an XING bereits überwiesen habe....



Anscheinend funktioniert die Kommunikation zwischen INK / RA und GL nicht so richtig

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
chris96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

offenbar nicht.
Conkred hatte ich das ja mal geschrieben, die sind aber nie drauf eingegangen.
Was tun.
Ignorieren?
Drohen?
Weiter auf Vollmacht pochen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Ignorieren...nur noch ignorieren....mehr hilft bei denen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vobi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Melde dich mal bei der seite http://torsten14.jimdo.com der kann bestimmt helfen der macht briefe fertig die sich gewaschen haben der benutz da einfach nur eine menge vom datenschutz das schüchtert die ganzschön ein

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""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gut gemeint ...aber der Thorsten sollte mal die Seite überarbeiten.
Es gibt hungrige Abmahnanwälte

lg

-- Editiert am 14.09.2009 21:43

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