private Zimmervermietung

30. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
laurasophie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
private Zimmervermietung

Hallo,
ich möchte mich auf diesem Weg für einen Bekannten erkundigen, dieser möchte demnächst Zimmer vermieten, insgesamt 10 Betten mit Frühstück. Soweit ich nun informiert bin, kann er dies auch ohne spezifische Zulassungen (wie Konzession etc), da es sich ja um private Zimmervermietung handelt, liege ich da richtig?

Mich würde nun interessieren was er konkret machen muss, um steuerrechtlich und auch sonst korrekt und legal das Vorhaben verwirklichen zu können. Leider ist mein Bekannter von den Informationen des Steuerberaters bzw. der Behörde überrumpelt worden, zudem ist Deutsch nicht seine Muttersprache, so war es sehr schwierig sich ein Bild zu machen, wie er nun vorgehen muss.
Zunächst einmal, es handelt sich dabei ja um private Zimmervermietung und um kein Gewerbe, muss er sich da trotzdem irgendwie registrieren bzw. seinen Betrieb anmelden z.B. bei der Behörde?
Bezüglich Registrierkassenpflicht, ich habe nun Anbieter gefunden die Registrierkassen online anbieten, das wäre wahrscheinlich am geeignetsten, hätte zufällig jemand einen Vorschlag, welche sich gut eignet? Kann er sich da alleine registrieren oder muss es über einen Steuerberater geschehen bzw. vorher Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen?
Wie bezahlt er die Steuern dann? Werden die Daten der Registrierkasse automatisch ans Finanzamt übermittelt und dann sein Steuersatz berechnet oder wie geschieht das?
Ich weiß auch, dass er die Gäste über die Gästekarte melden muss und so Kurtaxe bezahlt. Gibt es abgesehen von den oben gestellten Fragen noch etwas anzumerken was von Bedeutung wäre, um das ganze aus rechtlicher Sicht und im Bezug auf Steuern korrekt zu machen? Viele Fragen, ich danke schonmal im Voraus!

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von laurasophie):
insgesamt 10 Betten mit Frühstück. Soweit ich nun informiert bin, kann er dies auch ohne spezifische Zulassungen (wie Konzession etc), da es sich ja um private Zimmervermietung handelt,

Da ist man so ziemlich falsch informiert.



Zitat (von laurasophie):
Bezüglich Registrierkassenpflicht,

Bei privater Zimmervermietung?



Zitat (von laurasophie):
ich habe nun Anbieter gefunden die Registrierkassen online anbieten, das wäre wahrscheinlich am geeignetsten,

Bis zu dem Zeitpunkt, wo mal die Verbindung durch das Internet gestört ist.



Zitat (von laurasophie):
Gibt es abgesehen von den oben gestellten Fragen noch etwas anzumerken was von Bedeutung wäre, um das ganze aus rechtlicher Sicht und im Bezug auf Steuern korrekt zu machen?

Aufgrund der sich hier zeigenden Anhnunglosigkeit:
Der Bekannte sollte bei der IHK einen dieser Grundkurse für Existenzgründer machen.
Und im weiteren auch das Beratungsangebot der IHK in Anspruch nehmen.
Ein Steuerberater wäre auch nicht verkehrt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
laurasophie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von laurasophie):
insgesamt 10 Betten mit Frühstück. Soweit ich nun informiert bin, kann er dies auch ohne spezifische Zulassungen (wie Konzession etc), da es sich ja um private Zimmervermietung handelt,

Da ist man so ziemlich falsch informiert.

Laut Wko Österreich ist eine Frühstückspension ein freies Gewerbe, ich zitiere: "Freie Gewerbe: Für diese ist kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben." Also Nein!


Zitat (von laurasophie):
Bezüglich Registrierkassenpflicht,

Bei privater Zimmervermietung?
Ja, in Österreich besteht die REgistrierkassenpflicht ab einem Einkommen über 15000 bzw. über 7500 aus Bareinnahmen, ob das eine Frühstückspension oder ein Hotel mit 100 Betten ist, spielt keine Rolle, sondern die Einnahmen!



Zitat (von laurasophie):
ich habe nun Anbieter gefunden die Registrierkassen online anbieten, das wäre wahrscheinlich am geeignetsten,

Bis zu dem Zeitpunkt, wo mal die Verbindung durch das Internet gestört ist.
naja, ich denke im Gegensatz zu den Anschaffungskosten einer Registrierkasse ist das noch absehbar...



Zitat (von laurasophie):
Gibt es abgesehen von den oben gestellten Fragen noch etwas anzumerken was von Bedeutung wäre, um das ganze aus rechtlicher Sicht und im Bezug auf Steuern korrekt zu machen?

Aufgrund der sich hier zeigenden Anhnunglosigkeit:
Der Bekannte sollte bei der IHK einen dieser Grundkurse für Existenzgründer machen.
Und im weiteren auch das Beratungsangebot der IHK in Anspruch nehmen.
Ein Steuerberater wäre auch nicht verkehrt.


Ahnungslosigkeit besteht in diesem Falle vorallem, weil es sprachliche Barrieren gibt und sich leider niemand der Behörden oder Berater die Zeit nehmen kann oder will. Es sind einige grundlegende Dinge die es zu beantworten gibt, aber leider wird immer nur an andere verwiesen, anstatt eine konkrete Antwort zu bekommen, wie auch in diesem Fall hier. Aber trotzdem Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von laurasophie):
Laut Wko Österreich

Wenn das in Österreich spielt, sollte man in einem Forum nachfragen das sich mit dem Recht in Österreich beschäftigt.
Hier ist der Schwerpunkt auf das Recht in Deutschland.



Zitat (von laurasophie):
ist eine Frühstückspension ein freies Gewerbe

In Deutschland wäre bei einem Gewerbe zumindest mal eine Gewerbeanmeldung / Gewerbeerlaubnis notwendig.
In Österreich ist das ähnlich, da ist es notwendig eine Gewerbeberechtigung zu erlangen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen das bei 10 Betten und Einkommen über 15000 EUR das in Österreich als "privat" gilt. Das wird auch da als gewerblich gelten.



Zitat (von laurasophie):
weil es sprachliche Barrieren gibt und sich leider niemand der Behörden oder Berater die Zeit nehmen kann oder will.

Ich weis nicht welche Erwartungshaltung man da hat.
Aber das beseitigen von sprachliche Barrieren ist in Deutschland nicht die Aufgabe von Behörden und Beratern,in Österreich dürfte das ähnlich sein.
Wenn man die Landessprache nicht ausreichend beherrscht, dann muss man halt Sprachkurse machen und/oder Dolmetscher zurückgreifen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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