private Tätigkeiten für den Arbeitgeber

10. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schöpfer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
private Tätigkeiten für den Arbeitgeber

Ist es gestattet das AG die Angestellten für private Wege und Dienstleistungen Missbraucht?
Im speziellen Fall soll der Keller in einem von Ihm erworbenen Grundstück ausgeschachtet und saniert werden, damit das Objekt vermietet werden kann.
Andere AN werden auch schon seit geraumer Zeit aufgefordert seinen eigenen Garten zu beschneiden und Rasen zu mähen.
Dar ein AG verlangen das seine Gewerberäume von den Angestellten Instant gehalten werden? (Tapezieren und Malern)
Kann man generell berufsuntypische Tätigkeiten ablehnen?
(Anmerkung: ich bin Bestatter in einem Bestattungsunternehmen)

Vielen herzlichen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

ich sage es mal so: vertragsgemäß werden diese arbeiten für private belange des AG nicht sein. aber: wo kein kläger, da kein richter. wenn diese arbeiten in der arbeitszeit gemacht werden, werden sie immerhin bezahlt. natürlich kannst du berufsuntypische tätigkeiten ablehnen. allerdings nehme ich an, dass der betrieb nicht so groß sein wird, dass das kündigungsschutzgesetz greift. m.a.w.: es wird dem AG leicht fallen, dir zu kündigen - da dehnen sich zumutbarkeitskriterien sehr rasch oder man bleibt konsequent.

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