private Ausbildung - Inkasse - Vertragsrecht

11. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
kneifzange
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
private Ausbildung - Inkasse - Vertragsrecht

Liebes Forum,
ich brauche dringend ein paar rechtliche Hinweise, danke im Voraus!
Es geht um einen Streit mit dem Veranstalter (IHK) einer Coachingausbildung. Ich habe die Ausbildung abgebrochen und will aus dem Vertrag raus, nachdem es zu Mobbing-ähnlichen Situationen innerhalb der Gruppe kam und der Ausbildungsleiter trotz wiederholten Bitten meinerseits nicht einschritt. Folge: zerrüttetes Verhältnis zum Ausbldungsleiter. Über diese Vorgänge habe ich den Veranstalter umgehend informiert. Es kam zu einem ausführlichen Klärungsversuch ohne klares Ergebnis. (Ich will raus aus dem Vertrag, die wollen mich aus dem Vertrag nicht rauslassen, und dass ich die Ausbildung in einer anderen Gruppe fortführe). Obwohl im Gespräch anderes vereinbart war - nämlich ein Aufschub des Klärungsversuches - wird mir jetzt mit Inkasso gedroht, wenn ich nicht bis 1.12. den gesamten Preis bezahle.
Frage: Kann ich irgendwas gegen die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens tun?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Den Vorgang inhaltlich zu klären, bringt nichts, das habe ich bereits mit viel Einsatz versucht, aber man versucht mich als den Verursacher hinzustellen.
Die wollen mich nicht aus dem Vertrag rauslassen. Kann ich das auf anderem Wege erzielen, dass die mich rauslassen müssen?
Kann ich zB gesundheitliche Gründe anführen?
oder Betreuungsproblematik meines Sohnes (einzige Betreuungsmöglichkeit am W.E. ist weggebrochen)?

Vielen Dank für EUre Hinweise !
kz




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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine Übergabe an das Inkasso kann man, außer mit Zahlung, nicht verhindern.
Die Kündigungsmöglichkeiten sollten im Vertrag stehen nebst Fristen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
kneifzange
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Das gilt auch, wenn ich der Meinung bin und begründen kann, dass der Vertragspartner seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt hat?
Dann steht man gegen "mächtige Gegner" ja immer schlecht da - mir macht die Inkasso-Drohung in der Tat Angst. (Eintrag Schufa etc. )
einen Vertrag gibt es nicht - habe durch Klicken auf einen Button gebucht, das wurde bestätigt, AGB wurden nicht aufgeführt. GEnerell ist eine Kündigung aber nicht vorgesehen.
Ich will ja auch nicht raus, weil ich plötzlich keine Lust mehr habe - sondern weil ich massive Mängel reklamiere.

Hätte eine solche Argumentation (rechtlich gesehen) keine Chance ?

danke,
knZ

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Man hat Ihnen doch die Weiterführung in einer anderen Gruppe angeboten, warum wird das Angebot nicht angenommen?

Dass Sie Ihre Kinderbetreuung nicht geregelt kriegen, ist allerdings nicht das Problem des Veranstalters.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von kneifzange):
Ich will ja auch nicht raus, weil ich plötzlich keine Lust mehr habe - sondern weil ich massive Mängel reklamiere.


Mir ist aus dem Text nicht klargeworden, welche Mängel man dem Vertragspartner vorwerfen kann.

Außerdem dürften die Mängel, soweit überhaupt vorwerfbar, durch das Wechselangebot beseitigt sein.

Verträge sind einzuhalten.

Zitat (von kneifzange):
einen Vertrag gibt es nicht - habe durch Klicken auf einen Button gebucht, das wurde bestätigt

Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Du hast eine merkwürdige Rechtsansicht.

Berry

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von kneifzange):
einen Vertrag gibt es nicht - habe durch Klicken auf einen Button gebucht, das wurde bestätigt,

Und warum genau sollte das jetzt kein Vertrag sein?



Zitat (von kneifzange):
Ich will ja auch nicht raus, weil ich plötzlich keine Lust mehr habe - sondern weil ich massive Mängel reklamiere.

Zum einen waren das keine Mängel am Kurs selber, sondern das die anderen Dich offenbar nicht leiden können. Da wäre schon zweifelhaft, ob der Veranstalter sich hier überhaupt kümmern müsste.

Dann wäre man auch in der Beweislast für das behauptete Mobbing. Denn rein auf Zuruf muss da gar nichts passieren, die Mängel müssten auch beweisen werden


Ist aber auch egal, denn man hat die angebotene Mängelbeseitigung ja offenbar grundlos abgelehnt.
Damit wäre dann die Sache von Seitnen des Veranstalters erledigt, die Zahlungspflicht deinerseits bestünde weiter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
kneifzange
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten - manchmal würde ich mir aber einen anderen Ton wünschen ;-)
Ok - Klicken auf den Button ist auch ein Vertrag - verstanden. Ich wollte nur damit sagen, es ist nichts unterschrieben worden und die genauen AGBs entziehen sich meiner Kenntnis.
Der Mangel im Kurs bestand darin, dass die Teilnahme an Kleingruppen Teil der Ausbildung und Prüfungsvoraussetzung ist, der Veranstalter aber keine Verantworung - durch entsprechende Intervention im Kurs - dafür übernimmt, dass dies auch allen Teilnehmern zugänglich ist. Außer mir war noch jemand anders betroffen und nein - es lag nicht daran, dass mich "alle im Kurs nicht leiden konnten" - sondern tatsächlich Folge einer Dynamik, die durch einen anderen Teilnehmer ausgelöst wurde und die ich nicht verursacht habe. Vielleicht kann man das so stehen lassen? Dass es möglicherweise nicht bewiesen werden kann oder juristisch keine Rolle spielt, mag auf einem anderen Blatt stehen.

Die angebotene Mängelbeseitigung wurde nicht grundlos abgelehnt. Ein langes Gespräch mit dem Veranstalter vor 3 Wochen hatte zum Ergebnis, dass die Suche nach einem Konsens verschoben wird, und es solange keine Zahlungsaufforderung gibt. Plötzlich aber verhält sich der Veranstalter anders und droht mit Inkasso. Das ist die SItuation.

Mir geht es doch darum, auch Anregungen für ein SINNVOLLES Vorgehen zu bekommen - natürlich will ich keinen Rechtsstreit!

Was ist zum Beispiel, wenn ich Zahlung eines Teilbetrags anbiete? Wie geht man vor, wenn man einen Vergleich vorschlagen möchte? Kann der Veranstalter immer noch ein INkasso-Büro beauftragen, wenn ich bis zur Deadline einen Teilbetrag überweise?

Beste Grüße
KnZ

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von kneifzange):
Der Mangel im Kurs bestand darin, dass die Teilnahme an Kleingruppen Teil der Ausbildung und Prüfungsvoraussetzung ist, der Veranstalter aber keine Verantworung - durch entsprechende Intervention im Kurs - dafür übernimmt, dass dies auch allen Teilnehmern zugänglich ist.


Du merkst schon, dass auch diese Beschreibung einen weiten Raum für Spekulationen lässt. Denn grade der letzte Teilsatz klingt ohne klare Beschreibung nicht grade glaubwürdig.

Um es in andere Worte zu fassen: geht es z.B um eine Partnerübung die nur von zwei Kursteilnehmern gemeinsam absolviert werden kann, und es findet sich keiner, der diese mir einer bestimmten Person absolviert, ist das sicher nicht Verschulden des Veranstalters.

Ansonsten wurde bereits herausgestellt, dass der Vertrag besteht und die Kosten gezahlt werden müssen. Ob und wie Sie sich mit dem Veranstalter einigen können, ist Verhandlungssache und keine Rechtsfrage.
Lässt er sich auf keine Verhandlung ein, ist es halt so, denn er muss es nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kneifzange
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie sieht es mit meinen Fragen zu Zahlung einer Teilleistung aus.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Vergleichbaushanfeln will?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kneifzange
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie sieht es mit meinen Fragen zu Zahlung einer Teilleistung aus.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Vergleich aushandeln will?

Gibt es Bedingungen, die für außerordentliches Kündigungsrecht sprechen ?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von kneifzange):
tatsächlich Folge einer Dynamik, die durch einen anderen Teilnehmer ausgelöst wurde und die ich nicht verursacht habe. Vielleicht kann man das so stehen lassen?

Kann man.
Dann muss man aber auch davon ausgehen, das der Veranstalter hier nichts unternehmen muss und das kein Mangel ist der zur Verweigerung der Zahlung führen würde.



Zitat (von kneifzange):
Dass es möglicherweise nicht bewiesen werden kann oder juristisch keine Rolle spielt, mag auf einem anderen Blatt stehen.

Damit fehlt endgültig das Fundament um überhaupt sinnvoll verhandeln zu können.



Zitat (von kneifzange):
Plötzlich aber verhält sich der Veranstalter anders und droht mit Inkasso. Das ist die SItuation.

Vermutlich hat der Veranstalter die rechtliche Situation geprüft und deshalb seine Meinung gewechselt.
Oder schlicht ohne jede Prüfung die Meinung gewechselt.



Zitat (von kneifzange):
Kann der Veranstalter immer noch ein INkasso-Büro beauftragen, wenn ich bis zur Deadline einen Teilbetrag überweise?

Der Veranstalter ist in der Wahl seiner Rechtsmittel frei. Inkasso, Anwalt, Gericht - alles steht ihm offen.



Zitat (von kneifzange):
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Vergleich aushandeln will?

Man teilt das dem Veranstalter mit (idealerweise unter Nennung einer akzeptable Summe / Vergleichsbedingung) und hofft, das dieser darauf einsteigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Ich habe nicht alles im Detail durchgelesen, aber keine Antwort auf Frage #3 gefunden:

Warum wurde nicht das Angebot eines Kurswechsels angenommen??

Mehr muss der Veranstalter hier nicht anbieten und wenn dieser Lösungsvorschlag nicht angenommen wird, kann er alle anderen Schritte - aus meiner Sicht erfolgreich - in die Wege leiten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kneifzange
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Wurde bislang nicht angenommen, weil vertrauen in Kursleiter aufgrund der Vorkommnisse erschüttert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Hält dieser Kursleiter den kompletten Unterricht im derzeitigen und im alternativen Kurs?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kneifzange
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

nein, er hält nicht den kompletten Unterricht. Aber er ist der Ausbildungsleiter, bei dem am Ende die Prüfungen bzw Prüfungsarbeiten vorgestellt und von dem sie beurteilt werden. Und er ist derjenige, der die Supervisionen durchführt, die zusätzlich zu den AUsbildungswochenenden Pflicht sind. Bei diesem und allen anderen alternativen Kursen.

vg, danke, knz

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von kneifzange):
Wurde bislang nicht angenommen, weil vertrauen in Kursleiter aufgrund der Vorkommnisse erschüttert.


Die man mit anderen Teilnehmern hatte und sie auf den AL ausgedehnt hat.
Vielleicht sollte man mit diesem nochmal vernünftig sprechen und das Angebot annehmen.
Ansonsten überdenken, ob man für eine Coachingausbildung überhaupt selbst genug gefestigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Dein Vorwurf an den Ausbildungsleiter besteht doch darin, dass er nicht ausreichend Maßnahmen ergreift, um am Umgang der anderen Teilnehmer mit dir etwas zu ändern. Der Klärungsversuch bliebt ohne Erfolg, aber das ist nicht die Schuld des AUsbildungsbleiters.
Dass er dir persönlich schaden will, davon ist keine Rede.
Und sollte es sich um eine öffentlich-rechtliche Prüfung handeln, kann es nicht nur einen Prüfer geben..

Du wirst um die Zahlung nicht herumkommen:

Zitat:
obwohl im Gespräch anderes vereinbart war - nämlich ein Aufschub des Klärungsversuches - wird mir jetzt mit Inkasso gedroht, wenn ich nicht bis 1.12. den gesamten Preis bezahle.


Der Aufschub des Klärungsversuches bedeutet nicht Aufschub der Zahlung.

0x Hilfreiche Antwort

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