privat verkauf an privat- ohne auktionshaus-gewähr

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sicarios
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
privat verkauf an privat- ohne auktionshaus-gewähr

Hallo,
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Ich schildere mal mein Anliegen:
Also, habe jemanden der bei Ebay einen Artikel reingestellt hat, ein Angebot gemacht, ihm den Artikel so abzukaufen, also ohne Ebay. Der Verkäufer(privater Verkäufer) ging nach einem Gespräch am Telefon darauf ein. Bezahlt habe ich per Überweisung. Er schickte mir die Tasche, leider stellte ich fest, dass die Farbe ein wenig anders war als auf den Fotos zur Auktion. Auf den Fotos schien sie schwarz zu sein, war aber dann doch braun. Habe den Verkäufer kontaktiert -per email- und er ging darauf ein, und sagte mir dass er versuchen würde die Tasche umzutauschen. Nach 2 Wochen bekam ich dann eine Mail, dass ein Umtausch leider nicht möglich ist, und dass ich Ihm 7euro für den Rückversand überweisen sollte, damit er mir die Tasche zurück schickt.
Habe Ihm darauf eine böse Email geschrieben, in dem ich ihn aufforderte mir das komplette Geld 300 euro für die Tasche zurück zu überweisen oder ich werde Anzeige über meinen Anwalt erstatten.
Nun meine Frage: Meint Ihr, dass ich mit einer Anzeige Erfolg haben könnte? Habe ich überhaupt Rechte bei einem privaten Verkäufer? Es gibt ja keinen Vertrag, oder einen Mittelsmann wie Ebay, auch wurde das meiste am telefon verabredet.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Habe Ihm darauf eine böse Email geschrieben, in dem ich ihn aufforderte mir das komplette Geld 300 euro für die Tasche zurück zu überweisen oder ich werde Anzeige über meinen Anwalt erstatten.


Na, dann viel Spass...
quote:

Nun meine Frage: Meint Ihr, dass ich mit einer Anzeige Erfolg haben könnte?


Nein! Welcher Straftatbestand soll denn vorliegen, nur weil die Farbe auf dem Foto anders erschien.

quote:

Habe ich überhaupt Rechte bei einem privaten Verkäufer? Es gibt ja keinen Vertrag, oder einen Mittelsmann wie Ebay, auch wurde das meiste am telefon verabredet.


Eben, und im Zweifel fehlen dir jegliche Belege, was wie besprochen und vereinbart wurde.
Prinzipiell würden dir bei einem verschwiegenden Mangel Rechte zustehen, aber hier ist erstmal fraglich, ob ein Mangel vorliegt und dazu ist auch kaum belegbar, wie die Tasche geschildert bzw. beschrieben wurde, da nichts schriftlich erfolgte.


Was allerdings anzumerken ist, ist dass ihr Ebay beschissen habt, da ihr den dort eingestellen Verkauf ausserhalb abgeschlossen habt, womit der Verkäufer die Ebay-Gebühren unterschlägt, der Käufer vermutlich Geld weniger zahlt.

Ebenso kann, wenn der Käufer eigentlich gewerblich handelt, wovon fast auszugehen ist, da er Umtauschmöglichkeiten für die Tasche prüfen kann, hier evtl. von einer Steuerhinterziehung auszugehen sein, wenn der gewerbliche Verkäufer dem Käufer ausserhalb der Plattform als "Privatmann" (ohne Rechnung) seine eigentlich gewerblich verkauften Waren veräussert, um so die Abführung der Umsatzsteuer zu sparen.
Hierbei hast du aber ja selber ebenfalls beim Begehen der Steuerhinterziehung mitgewirkt, da du den Verkäufer kontaktiertest, um dann "unter der Hand" den Verkauf abzuwickeln.

Hättest du legal den normalen Kauf von einem gewerblichen Händler getätigt, könnest du so nun dein gesetzl. Widerrufsrecht in Anspruch nehmen...





-- Editiert am 06.01.2010 22:59

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