privat Hausrat verkaufen

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)
privat Hausrat verkaufen

Guten Abend!
Im Haus ist jenabd verstorben. Der Lebensgefährte hat mir angenboten das ich aus dem Hausrat der Verstorbenen Dinge haben kann. Darf ich zum einen deb Hausrat annehmen, und darf ich die Sachen z.B.über ebay privat verkaufen. So wie mir der Lebensgefährte, der auch mein Nachbar ist, versichert hat, das Er den Hausrat abgeben darf, da es angeblich eine Tochter gibt xdie irgendwo im Ruhrgebiet lebt. Die Verstorbene hatte aber seid mehreren Jahren keine nKontakt zu der Tochter.Und das es ein Enkelkind gibt war nicht bekannt.


Viele Grüße,
Interessant100!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Darf ich zum einen deb Hausrat annehmen, und darf ich die Sachen z.B.über ebay privat verkaufen

Natürlich darf man das.
.
Man darf sich dann im Falle des Falles auch mit den Erben und Starfverfolgungsbehörden herumschlagen.
Denn es sind ja zweifelnohne Erben vorhanden. Und damit ist schon zwifelhaft, ob man überhaupt gutgläubig Eigentuum erwerben könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Dazu kommt, soweitich weiß, das die Verstorbene auch einen Betreuer/in hatte.Diese Betreierin hat vermutlich auch ein Wort zu sagen,oder?


Viele Grüße,
IOnteressant100!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

In der Regel endet die Betreuung mit demTode.

Kommt also darauf an, ob die Betreuerin auch geerbt hat.
Oder ob die Betreuerin irgendwie mit der Abwicklung nach dem Tode beauftragt ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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