polizeianzeige- kindergarten informiert?

7. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
babilon74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
polizeianzeige- kindergarten informiert?

Ich weiss nicht genau, ob diese Frage hier reinpasst, habe aber auf die schnelle keine passendere Stelle gefunden.
Es geht um folgendes:

meine jüngere Schwester hatte mit ihrem Lebenspartner, mit dem sie 3 gemeinsame Kinder haben, eine etwas größere Auseinandersetzung. Nach dieser kam es seinerseits zu einem Versuch einer sexuellen Annäherung, die von ihr als Vergewaltigungsversuch verstanden wurde. Die Polzei wurde informiert und hatte sie mit den Kindern für 2 Tage in ein Frauenhaus gebracht.
Weiß nicht ob es rechtlich relevant ist- Vorfall fand statt in der Region NRW.
Mittlerweile machen die beiden eine Familientherapie und versuchen alles wieder aufzubauen.
Es kam aber schon ein Schreiben vom Jugendamt in dem den beiden ein Gespräch und Hilfe angeboten worden ist, die sie nicht in Anspruch nehmen wollen.
Jetzt die Frage-
wird denn auch der Kindergarten informiert?
Ob eine Polizeianzeige vorliegt ist noch nicht klar. Meine Schwester wollte keine machen. Ob dieses automatisch geschieht weiss sie auch nicht, da sie gemeint hatte, keine Aussage bezüglich des Vorfalls machen zu wollen.
Wie sieht jetzt die Verfahrensweise aus? Ruft das Jugendamt in einem solchen Fall auch im Kindergarten an?
Wenn die Polizei von sich aus eine Anzeige macht- was sie doch anscheinend gemacht hat, da das Jugendamt schon miteinbezogen wurde- wer wird darüber informiert?
Arbeitgeber?
(Schwager ist Beamter eines öffentlichen Dienstes)


-- Editiert babilon74 am 07.11.2011 10:04

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo babilon74,

Ich würde diese Fragen nicht einem Forum stellen,sondern
direkt beim Jugendamt anrufen.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das jemand daran
Interesse haben sollte die Situation zu erschweren.

Warum sollte der Kindergarten informiert werden?

Wenn deine Schwester eine Anzeige erstattethat, dann kann
sie diese auch widerrufen.

Außerdem muss doch die Sache erstmal geklärt werden.
Es wäre doch auch möglich,das man seinen Mann einfach
zu unrecht beschuldigen will.(ich glaube natürlich das es
hier anders ist),aber solche Fälle gibt es doch auch.

lg
edy


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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
babilon74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

soviel mir bekannt, hat sie keine Anzeige erstattet. Dies müsste dann die Polizei von sich aus gemacht haben.

Wir fragen uns jetzt, ob das Jugendamt nicht Informationen beim Kindergarten einholen wird. Da sie in einer sehr kleinen Ortschaft wohnen, wäre dies natürlich nicht ganz so toll.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo babilon74(Anrede).

quote:
Wir fragen uns jetzt, ob das Jugendamt nicht Informationen beim Kindergarten einholen wird.


Was haben denn die Kinder mit der Sache zu tun?

lg
edy (Verabschiedung)



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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, das Kindeswohl kann bei so massiven Vorwürfen durchaus gefährdet sein. Dem muß das Jugendamt aus seiner Garantenstellung heraus nachgehen (auch mal in Art. 6 GG schauen, unter "Wächteramt" des Staates). Wenn Kinder von der Polizei in ein Frauenhaus gebracht werden, dann ist das doch allerhöchste Alarmstufe. Entweder hat die Frau maßlos übertrieben oder aber es war eben wirklich eine auch für die Kinder bedrohliche Situation.

Und wenn dann noch jede Zusammenarbeit mit dem Jugendamt abgelehnt wird, wo soll sich das Jugendamt die Infos her holen?

Einerseits wird immer geschrieen: schon wieder ein Fall von Kindsmußhandlung, das Jugendamt kannte den Fall, und hat nichts getan. Hätte sich doch bloß mal beim Kindergarten informieren müssen. Untätigkeit, pfui Deibel! Andererseits wird geschrieen, das geht die nichts an, die vom Jugendamt. Wir sind doch wieder soooo lieb miteinander.

Wie soll das Jugenamt in so einem Fall rausfinden, ob das Kindeswohl wirklich gefährdet ist?

Ob die Polizei diesen Vorgang weiter leitet an die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachtes einer Straftat, oder ihr Eingreifen einfach als Schutzmaßnahme (Garant für Sicherheit und Ordnung) wertet, das vermag ich nicht abzuschätzen. Bei ersterer Bewertung muß die Polizei den Vorfall weiterleiten.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Nein, das Jugendamt informiert den Kindergarten nicht.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

@ edy,

eine Anzeige kann man nicht "widerrufen", allenfalls einen Strafantrag. Vergewaltigung ist aber kein Antragsdelikt, sondern wird völlig unabhängig vom Willen der Betroffenen verfolgt.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Besserweiß: nein, das Jugendamt informiert den Kindergarten nicht, da hast Du recht. Fragt aber nach, ob Auffälligkeiten da sind.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Nein, so einfach dürfen die nicht nach Auffälligkeiten fragen.
Das dürfen sie nur, wenn sie einer Anzeige nachgehen müßten und die Anzeige müßte die Kinder betreffen, nicht die Mutter.
Das ist hier nicht passiert.
Das JA müßte sich das schriftliche Einverständnis der Eltern holen.

Der Kindergarten dürfte sonst keine Antwort geben.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wo steht das?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Persönlichkeitsrechte, Datenschutz.


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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was setzt Du gegen das Wächteramt, Art. 6 GG ganz konkret?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

:) Den Artikel 6 GG

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Nein, sofern kein Notfall vorliegt, der ein sofortiges Eingreifen rechtfertigt (das ist ein Ehestreit nicht), hat das Jugendamt keine Rechte.
Erzieher stehen unter Schweigepflicht, von denen sie erst mal nur die Eltern befreien können.

Das Jugendamt ist keine allmächtige Institution.
Warum glauben Sie, der Artikel 6 im GG würde dem Jugendamt das Recht geben, ohne hinreichende Begründung Auskunft über das Privatleben von Menschen einzufordern?

Der Artikel 6 garantiert das Elternrecht.
Das JA darf die Eltern unstützen, ergänzen aber nur im Notfall ersetzen.




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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

-- Editiert Besserweiß am 07.11.2011 17:12

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Nick: was die strafrechtliche Seite angeht, sind wir ausnahmsweise mal einer Ansicht. Es ist im Augenblick wirklich nicht mehr in der Hand der Frau, was da passiert.

Nun zu den Kindern. Das Jugendamt ist involviert. Von wem auch immer. Offensichtlich hat jemand es informiert. Das kann man nicht wegdrücken. Da sind wir beim Wächteramt des Staates, Art. 6 GG und dann auch automatisch im SGB VIII. Wenn das Jugendamt von so einem Fall Kenntnis erlangt, dann muss es überprüfen. Da geht es eben nicht mehr um die Persönlichkeitsrechte der Eltern. Da geht es um das Kindeswohl und sonst gar nichts. Wir können uns auf der einen Seite nicht darüber aufregen, dass Jugendämter zu spät eingreifen, und auf der anderen Seite kritisieren, dass es eingreift. Da klafft doch was. Hier haben wir die Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Eltern doch im genannten Gesetz fixiert. Sonst könnte es doch zu keiner Inobhutnahme gegen den Willen der Eltern kommen. Wegen der Persönlichkeitsrechte, deren Einschränkung im Grundgesetz ausrücklich vorgesehen ist.

Das Jugendamt darf ganz sicherlich nicht einfach informieren. Aber, es darf nachfragen, ob mit den Kindern alles okay ist, wenn es die Infos von den Eltern nicht bekommt, weil diese die Zusammenarbeit verweigern. Im Interesse der Kinder!

wirdwerden

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