planer rechnung

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
nidler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
planer rechnung

Folgende Situation.

Freund stellt mir befreundenten Architekt vor.
Nach 1-2 Arbeitstreffen geben ich den Auftrag via Email zur Klärung des Baufenfensters. Mündliche Abmachung war ein Betrag x. Diesen habe ich leider in der Email nicht erwähnt.
Abgemacht war auch eine schrittweise Planung, schauen wie es läuft und passt. Alles ganz zuvorkommend.
Traff den Architekt auch hin und wieder privat während unserer Zusammenarbeit beim Ausgehen zufällig. Dort wurde auch alles gut geredet.

Es werden 2-3 Skizzen/Grundrisse erstellt, da es anfangs Verständigungsschwierigkeiten gab, und dann abgegeben. Das ganze liegt dann einige Monate beim Bauamt (länger als mir gesagt wurde), und ich habe dann auch zeitig das Geld überwiesen. Es kamen jeweils 2 Rechnungen/Abschlagszahlungen mit Betreff Leistungsphase 1-2. Hab mir dabei nix gedacht und ich schrieb sogar von einem Bonus, wenn die Erweiterung des Baufensters positiv verläuft, da beim auch gerade ein Invest anstand.
Dachte nun hiermit ist es abgegolten, da Leistung soweit erbracht und von mir bezahlt wurde. Während das ganze noch beim Bauamt liegt, schickte ich ein kleines Statusupdate und fragte, ob es Probleme macht, wenn ich Planer wechsele und was er davon hätte, wenn er es mir weiterhin günstig (s.u.) planen würde, da er damals viel zu tun hatte. Es kam keine Antwort.
Jetzt nach ungefähr einem halben Jahr nach der Abgabe, schrieb ich noch was und dann kam auch einige Wochen später eine weiter Rechnung, Abschlussrechnung. Endbetrag ist nun sogar mehr als doppelte wie mir damals gesagt wurde. Gemacht wurde seit dem quasi aber nichts mehr, seit der Abgabe und meinen beiden Zahlungen.
Es wurde noch ein wenig gejammert, meine Mails so unverständlich, so kompliziertes Thema, hätten wir vorher klären sollen eine Bezahlung auf Stundenbasis, wieso habe ich damals nicht einfach Stop gesagt, nach dem ersten Plan und wieso haben wir zwei gemacht...
Ich merkte auch nach der Abgabe, dass weiter geplant werden wollte seitens Planer. Ich schrieb da aber direkt nein, da ich ja nicht einmal wusste, wie und ob ich da überhaupt bauen wollte, ohne Antwort der Stadt.

Wie soll man sich hier verhalten?
Jeder hat jeden wohl anscheinend missverstanden. Grrr. Verstehen kann ich ja beide Seiten. Aber so war mir das nicht klar, dass der Auftrag mit dieser Bezahlung auf diese Art ohne Zustimmung von mir so schon einfach zustande kommt, vorallem da der Betrag so nicht ausgemacht war.
Abgemacht wurde eine andere Summe, was es nur mündlich gibt.
Schriftlich gibt es nur den Auftrag, bzgl. Baufenster, ohne Preisnennung, ohne irgendwelche LPs. An eine Abmachung erinnert sich gegenüber nicht mehr.

Ist es nicht üblich, wie beim Bau selber, laut Baufortschritt zu bezahlen oder normal, dass am Ende noch mehr als die Hälfte kommt.
Was ich las, kommt ein Vertrag mit dem Architekten sogar zustande, obwohl man nichts unterschrieben hat, zu festen Sätzen?

Weil wenn mir das vorher klar wäre, hätte ich das so nicht gemacht.
Ich habe auch dann auch im Verlauf der Treffen diese offizielle Gebührenordnung bekommen. Aber da wurde mir aufgrund gewisser Gleichheit der beiden Wohneinheiten sogar ein Rabatt eingeräumt für die LP 1-4, der in neuen Abschlussrechnung LP1-2 auch nicht mehr vorkommt.

Lohnt sich Anwalt/Kammer, oder lieber darüber reden.
Was fair ist, sei mal dahingestellt, wie es rechtlich aus?
Danke im voraus.


-- Editiert nidler am 09.01.2015 16:05

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

welche Unterlagen liegen denn beim Bauamt, ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage ?

Nach einem eingereichten Bauantrag kann der Architekt die Lph 1-4 abrechnen, so fern es auch Ergebnisse der einzelnen Leistungsphasen 1..4 gibt und Dir auch vorliegen. Die einzelnen Leistungsphasen beinhalten zu liefernde Leistungsumfänge und Unterlagen an Dich. Hast Du diese auch in Textform vorliegen ? Ich weiß gerade nicht, ob man die Leistungsinhalte auch online nachlesen kann.

Bei einer Bauvoranfrage kann er nicht Lph 1-4 abrechnen, sondern weniger.

Was hat er als Abrechnungsgrundlage angeführt - die HOAI und geschätzte Baukosten ?

Der Wiederholungsfaktor ist für die baugleiche, andere Wohneinheit in der HOAI auch geregelt.

Falls Dir das Bauen noch nicht vergangen ist, dann merke Dir bitte für den weiteren Umgang mit Menschen vom Bau - alles schriftlich machen und vorher Angebote einholen (auch über die Architekten- und Fachplanerleistungen). Bei mündlichen Absprachen im Nachgang ein kurzes Protokoll erstellen und dem Besprechungspartner zur Kenntnisnahme rechtssicher zusenden. Wer schreibt, der bleibt! Leute vom Bau lernen zu "vergessen" und können sich oft an Absprachen nicht erinnern.


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-- Editiert hausfrau66 am 09.01.2015 19:41

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#2
 Von 
nidler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bauvoranfrage steht in den Emails später.
Bauantrag auf keinen Fall, da ich ja nicht mal wusste was wie bauen.

Auftrag war, Baufenster klären, versuchen zu vergrößern.

Dazu haben wir auch Pläne gemalt und diese auch abgegeben, mit ein paar Sätzen, wieso.
Grundrisse für jede Etage und Seitenansicht.

Was ich wollte, war das Baufenster festlegen, da unbemasst.
Er will LP1-2 abrechnen.
Als er dann noch weiter machen wollte, nach Abgabe, habe ich direkt nein gesagt, da ja sowieso die Grundlagen unklar sind.
Hätte ich mich drauf eingelassen, wäre es ja noch schlimmer.
Traurig fnde ich auch, er schrieb mit der Enabrechnung letztens noch, meine Emails waren so schwer verständlich, ist wohl besser wenn man sich trennt. Aha, aber im Sommer war wohl noch alles gut, und seit dem kein Kontakt mehr. Kommt mir persönlich schon "komisch" vor.

Ne, mit anderen hatte ich bisher solche Probleme nicht, obwohl die noch weniger Kante.
Klar, weiß ich auch, dass man es schriftlich machen sollte. Aber, des ja hier schon bissel fies. Egal was man gesagt bekommt, man musst nicht mal was unterschreiben, trotzdem ist man dran :-s


-- Editiert nidler am 10.01.2015 14:53

-- Editiert nidler am 10.01.2015 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nidler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine kurze Nachfrage.

Wenn man sich nach erbrachter Leistung auf eine letzte Rechnung (welcher Betrag auch immer) einigt und es schriftlich festhält, ist man damit vor weiteren Forderungen geschützt (also der Differenz zur Hoai) oder kann der Planer immer noch den offiziellen Satz nachgefordern, wenn ihm beliebt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn man sich nach erbrachter Leistung auf eine letzte Rechnung (welcher Betrag auch immer) einigt und es schriftlich festhält, ist man damit vor weiteren Forderungen geschützt <hr size=1 noshade>

Das kommt darauf an, mit welchem Wortlauf man das festhält.

Dieser sollte rechtssicher sein und beinhalten, das damit alle Forderungen aus Projekt XY unwideruflich und endgültig abgegolten sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
nidler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ein Bsp. mit den wichtigen Stichworten wäre nett :) Oder wie oben steht, ...dass alle bisherigen erbrachten Leistungen und alle bisherigen offenen Rechnungen mit dieser neuen erfüllt sind. Danke im voraus

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-- Editiert nidler am 25.01.2015 01:58

-- Editiert nidler am 25.01.2015 01:59

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